Donnerstag, Dezember 19, 2024
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Bundesverfassungsgericht prüft Corona-Wiederaufbaufonds der EU

Karlsruhe, 26. Jul (Reuters) – Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die zweitägige Verhandlung zur Schuldenaufnahme der Europäischen Union für den Corona-Wiederaufbaufonds begonnen. Der Zweite Senat prüft, ob die deutsche Zustimmung zur Kreditaufnahme von insgesamt 750 Milliarden Euro verfassungswidrig war. Mehr als 2000 Bürgerinnen und Bürger haben gegen den Corona-Hilfsfonds Verfassungsbeschwerde eingelegt, unter ihnen der Wirtschaftsprofessor und frühere AfD-Politiker Bernd Lucke. Das Urteil wird in drei bis vier Monaten erwartet. 

Die Beschwerdeführer argumentieren unter anderem, dass die Kreditaufnahme nicht von den EU-Verträgen gedeckt sei und es sich somit um eine Kompetenzüberschreitung handele. Des Weiteren hafte Deutschland bei einem Zahlungsausfall und der Staatshaushalt stehe vor unkalkulierbaren Risiken.

Es ist bisher einmalig, dass die EU eigene Schulden aufnimmt. Nach Darstellung der EU ist der Wiederaufbaufonds eine Ausnahme, der durch die besonderen Belastungen durch die Pandemie notwendig wurde. Die Schuldenaufnahme solle sich nicht wiederholen, der Kredit innerhalb von 30 Jahren zurückgezahlt werden.

Einen Eilantrag gegen das Wiederaufbauprogramm hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2021 abgelehnt. Damals sollte dem Bundespräsidenten untersagt werden, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Jetzt verhandelt der Zweite Senat unter Vorsitz der Vizepräsidentin Doris König in der Hauptsache. König sagte in ihrer Einleitung, es werde auch darum gehen, ob der parlamentarische Einfluss zum Umgang mit den Finanzmitteln gewährleistet sei. „In diesem Zusammenhang wird auch zu diskutieren sein, ob es … einer Erweiterung der Kontrollrechte des Bundestages bedarf. In der zweitägigen Verhandlung werden auch Wirtschafsexperten und der Bundesrechnungshof gehört.

Bundesverfassungsgericht prüft Corona-Wiederaufbaufonds der EU

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Titelfoto: Symbolfoto

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