Freitag, November 22, 2024
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Bundestag stimmt verspätet für besseren Schutz von Whistleblowern

Berlin, 16. Dez – Der Bundestag hat mit einem Jahr Verspätung einen besseren Schutz von Whistleblowern beschlossen. Damit sollen Missstände in Wirtschaft und Verwaltung leichter aufgedeckt werden können. Für das entsprechende Gesetz votierten am Freitag die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. CDU/CSU sowie die AfD stimmten dagegen, während sich die Linke enthielt. 

Eigentlich hätte die europäische Richtlinie bereits bis Mitte Dezember 2021 umgesetzt werden müssen, was die Vorgängerregierung aus Union und SPD aber nicht geschafft habe, sagte FDP-Politiker Stephan Thomae. Nun werde für Rechtssicherheit gesorgt. Sebastian Fiedler von der SPD ergänzte, Skandale würden oft von mutigen Menschen aufgedeckt, die dafür geschützt werden müssten. Außerdem müsse mit ihren Hinweisen angemessen umgegangen werden. Beides werde nun angegangen. Der CDU-Abgeordnete Martin Plum kritisierte, das Gesetz enthalte zahlreiche schwammige Rechtsbegriffe. Für Unternehmen bedeute es zusätzliche Bürokratie und Kosten in Höhe von einer halben Milliarden Euro im Jahr. 

Hinweisgeber sollen künftig interne oder externe Meldesysteme nutzen können. Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern werden zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet. Bei bis zu 249 Beschäftigten können Unternehmen mit anderen Firmen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Eine externe Stelle wird es beim Bundesamt für Justiz geben, neben den bereits gegebenen Möglichkeiten bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt. 

Vorgesehen ist auch ein Verbot von Repressalien für Whistleblower, also etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Mobbing. Dafür soll die Beweislast umgekehrt werden, damit Hinweisgeber es leichter haben. Die Identität der Whistleblower oder einer Person, über die eine Beschwerde vorliegt, soll nur den Sachbearbeitern des Falls bekannt sein. Nur in Ausnahmefällen soll die Identität preisgegeben werden, etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Ankläger.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, das Hinweisgeberschutzgesetz schaffe ein wirksames System und sei so bürokratiearm wie möglich. „So haben etwa Unternehmen die Möglichkeit, eine Anwaltskanzlei oder innerhalb eines Konzerns zentral eine unabhängige und vertrauliche Stelle mit den Aufgaben einer internen Meldestelle zu betrauen.“ 

Bundestag stimmt verspätet für besseren Schutz von Whistleblowern

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Esther Carabasa auf Pixabay

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