Samstag, Dezember 7, 2024
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Bundesregierung will Internet-HV zur Dauereinrichtung machen

Update 9:55 Uhr

München, 10. Feb (Reuters) – Unternehmen sollen ihre jährlichen Aktionärsversammlungen nach dem Willen der Bundesregierung auch nach der Corona-Pandemie im Internet abhalten dürfen. Das Bundesjustizministerium legte am Donnerstag einen Referentenentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes vor, der eine „virtuelle Hauptversammlung“ statt der Präsenzveranstaltung in großen Messe- oder Sporthallen ermöglichen soll. „Aus einem coronabedingten Provisorium wird eine dauerhafte Möglichkeit“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Anders als in dem bis August 2022 befristeten Corona-Format, das die Anteilseigner in eine weitgehend passive Rolle gedrängt hatte, sollen sie in der künftigen virtuellen Hauptversammlung keine großen Abstriche an ihren gewohnten Rechten machen müssen.

Im Referentenentwurf ist sowohl ein Rederecht der Aktionäre – etwa über Videoschaltungen – in der Versammlung als auch ein Recht auf spontane Nachfragen vorgesehen. „Gleichzeitig stellen wir sicher, dass das virtuelle Format für die Unternehmen praktikabel bleibt“, erklärte das Ministerium. Zahl und Dauer der Reden könnten begrenzt werden. Ansprachen müssen künftig Tage vorher angemeldet, Fragen müssen vorab eingereicht werden.

Bundesregierung

„Der Ablauf und der Prozess der Hauptversammlung werden dadurch entzerrt, die Auskunftsmöglichkeiten der Aktionäre werden gestärkt“, erklärte das Ministerium. Die Bundesregierung erhofft sich davon kürzere Hauptversammlungen, die bei börsennotierten Unternehmen mitunter acht bis zehn Stunden gedauert hatten, und konkretere Antworten auf die Fragen der Anteilseigner.

Über das künftige Format der Hauptversammlung sollen nach dem Gesetzentwurf die Aktionäre entscheiden, jeweils für fünf Jahre im Voraus. Einige große Unternehmen haben aber bereits angekündigt, nach der Pandemie zu einer Präsenz-Hauptversammlung zurückzukehren.

Bundesländer und Verbände können zu dem Gesetzentwurf bis zum 11. März Stellung nehmen. Das Gesetz soll bis zur nächsten Hauptversammlungs-Saison stehen, die in etwa einem Jahr beginnt.

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