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Bundesrechnungshof will Greenwashing bei grünen EU-Bonds verhindern

Frankfurt, 18. Jun (Reuters) – Der Bundesrechnungshof (BRH) mahnt die Bundesregierung und die EU-Kommission, kein Greenwashing bei grünen EU-Anleihen zu betreiben. Die Bewertung grüner Kriterien bei diesen Papieren müsse auf den Prüfstand gestellt werden, empfiehlt die Bundesbehörde in einem internen Bericht, der Reuters vorliegt. Das aktuelle Bewertungssystem der Bundesregierung und der EU-Kommission für nachhaltige Investitionen fordere „von Privaten mehr Engagement für den Klimaschutz ein als von sich selbst.“ Die Bundesregierung und die EU-Kommission seien bei ihren eigenen grünen Anleihen „weniger ambitioniert und weniger transparent“ im Vergleich zu den Maßstäben, die sie privaten Emittenten mit der sogenannten Taxonomie als Maßstab gesetzt haben. Mit der Taxonomie einigten sich die EU Kommission und die Mitgliedstaaten auf einheitliche und verbindliche Standards zur Bewertung von klimaschützenden Maßnahmen.

Vom Bundesfinanzministerium und der EU-Kommission war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die EU-Kommission hatte 2020 die Kriterien für private Anbieter von grünen Finanzprodukten in der Taxonomie definiert, die ab 2022 umgesetzt werden müssen. Bei diesen Produkten geht es um Investitionen, die bestimmte ökologische und soziale Kriterien erfüllen sowie gute Unternehmensführung berücksichtigen. Ziel dabei ist, Finanzströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. 

Auch von staatlicher Seite sollen nachhaltige Investitionen im Rahmen des EU-Wiederaufbaufonds gefördert werden. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten wollen einen Anteil der nachhaltigen Investitionen mit grünen Anleihen im Volumen von bis zu 250 Milliarden Euro finanzieren. Damit könnte die EU zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen werden, heißt es im Bericht des BRH.

Die Behörde prüfte die bisherige Umsetzung der grünen Anleihen und stellte strukturelle Mängel fest. In dem Bericht vom 9. Juni kommt der BRH zum Schluss, dass das Bewertungssystem der EU für die eigenen grünen Investitionen im Vergleich zur Taxonomie zu großzügig sei. „Es erlaubt, auch solche Maßnahmen als grün zu bewerten, die nach der Taxonomie nicht klimaschützend sind“, schreiben die Verfasser. Ein Greenwashing bei den grünen EU-Anleihen, die den EU-Wiederaufbaufonds finanzieren sollen, sei nicht ausgeschlossen. „Dies könnte das Vertrauen von Anlegern, die Kapital grün investieren möchten, nachhaltig beschädigen.“

Laut dem BRH-Bericht will die Bundesregierung im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resizilienzplanes etwa den Ankauf von Bussen mit Elektro- und Gasantrieben mit 1,1 Milliarden Euro fördern. Jedoch dürften nur die Ausgaben für Busse mit elektrischem Antrieb zu 100 Prozent als klimaschützend angerechnet werden. Die Bundesregierung gehe jedoch davon aus, dass auch Busse mit Biogasantrieb einen positiven Klimaeffekt hätten.

Die Bundesregierung räumte dem Bericht zufolge ein, dass „die klimaschützende Maßnahmen nach den Taxonomie-Kriterien strengere Anforderungen erfüllen müssen“. Die Taxonomie-Verordnung ließe sich laut Bundesregierung jedoch nicht auf staatliche Programme, wie den Wiederaufbaufonds anwenden. Den Vorwurf des Greenwashings wies die Bundesregierung laut BRH-Bericht in einer Stellungnahme zurück. Der Haushaltsausschuss des Bundestages wird am kommenden Mittwoch über den BRH-Bericht beraten und eventuelle Empfehlungen daraus für den Bundestag vorlegen.

Bundesrechnungshof will Greenwashing bei grünen EU-Bonds verhindern

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