Düsseldorf, 08. Feb (Reuters) – Die Bundesnetzagentur hat dem Stromanbieter Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgung zu Unrecht angehobene monatliche Abschlagszahlungen untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohe der Firma mit der Marke „Immergrün“ ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro jeweils für die Sparten Strom und Gas, teilte die Bonner Behörde am Dienstag mit.
Die Netzagentur habe festgestellt, dass die gegenüber zahlreichen Haushaltskunden im Oktober 2021 ausgesprochenen Erhöhungen der monatlichen Abschläge für Strom und Gas ohne rechtliche Grundlage erfolgt seien. Der Versorger habe sich in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor wirksam vereinbarte Preiserhöhungen stützen können.
Wie viele Kunden dies betrifft, blieb offen. Von der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft war zunächst keine Stellungnahme darüber zu erhalten, ob, wann und wie zu Unrecht erhobene Summen den Kunden erstattet werden.
Die Bundesnetzagentur hatte im November ein Aufsichtsverfahren gegen den Anbieter eingeleitet, der wie auch andere Vertriebsfirmen durch die drastisch gestiegenen Strom- und Gaspreise unter Druck geraten ist. „Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
Auch in angespannten Marktsituationen seien die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten, betonte die Behörde. Dies gelte auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienten.
Bundesnetzagentur droht Stromversorger „Immergrün“ mit Zwangsgeld
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