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Bund und Länder vereinbaren Energiekosten-Entlastung

Update Berlin, 02. Nov – Gas- und Strompreisbremse, „Deutschlandticket“ im öffentlichen Personennahverkehr, grünes Licht für mehr Wohngeld, weitere Milliarden zudem vom Bund für die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge – das sind nur einige Vorhaben, auf die sich Bund und Länder am Mittwoch bei dreistündigen Beratungen im Kanzleramt verständigt haben. Dabei ging es vor allem die Frage, wer bezahlt was. Bund und Länder sprechen im neunseitigen Beschluss von einer „Gesamteinigung zur finanziellen Lastenverteilung“. Sie macht auch den Weg frei für weitere Teile des von der Ampel-Koalition Anfang September vereinbarten dritten Entlastungspakets bei den Energiekosten. Bund und Länder halten aber auch fest: Für das geplante Bürgergeld gibt es noch keine Einigung.

Es folgt ein Überblick:

ENERGIEKOSTEN

In dem Beschluss wird das Vorhaben festgehalten, zum 1. März 2023 eine Gaspreisbremse einzuführen, die auch für Fernwärme gilt. „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt“, heißt es im Beschluss. Wie vom Kabinett am Mittwoch bereits auf den Weg gebracht, übernimmt der Staat vorher im Dezember eine Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme. Die Strompreisbremse soll ab 1. Januar 2023 kommen. Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch stark belastete andere Betriebe soll es Härtefallregelungen im Volumen von zwölf Milliarden Euro geben. Das soll auch Betreibern von Öl- und Pelletheizungen zugute kommen.

HÄRTEFALLREGELUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN

Für solche Betriebe, „die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen“. Eine Einigung in der Runde gelang nicht, zumal der Bund die Länder mit dem vorher nicht abgestimmten Vorschlag aufgebracht hatte, dass sie sich zur Hälfte an den geplanten Kosten von bis zu zwei Milliarden Euro beteiligen. Im Beschluss heißt es nun, der Bund sei bereit, eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, „wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung für KMU über die Länder erfolgt“. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern sollen bis zum 1. Dezember einen Vorschlag machen.

DEUTSCHLANDTICKET

Als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket im Sommer soll ein digitales, deutschlandweit gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden – „zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat“. Das lässt spätere Preiserhöhungen offen. Der Bund zahlt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro an die Länder, schränkt aber ein: „Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werden, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig.“ Darüber hinaus stellt der Bund schon ab 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Diese werden jährlich um drei Prozent erhöht (bisher 1,8 Prozent).

WOHNGELD

Nun gibt es grünes Licht für die Reform des Wohngeldes zum 1. Januar, die höhere Zahlungen und eine Ausweitung auf etwa zwei Millionen Haushalte (bisher rund 640.000) vorsieht. Die Reform ist wie das 49-Euro-Ticket und der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer Teil des Anfang September vereinbarten dritten Entlastungspakets und von der Bundesregierung längst beschlossen. Aber die Länder bremsten und forderten eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten, die auf etwa vier Milliarden Euro jährlich beziffert wurden. Damit setzten sich die Länder nicht durch: Es bleibt bei der hälftigen Finanzierung.

KALTE PROGRESSION 

Die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer werden ausgeglichen. Darauf hatte sich die Ampel-Koalition bereits grundsätzlich verständigt. Dem Bundestag liegt bereits ein Inflationsausgleichsgesetz vor. „Es werden der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben“, heißt es in dem Beschluss. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat die neuen Eckwerte bereits vorgestellt und das Entlastungsvolumen für die Jahre 2023 und 2024 auf 45,1 Milliarden Euro beziffert. Die von den Spitzen von SPD, Grünen und FDP im dritten Entlastungspaket ebenfalls vereinbarte Kindergelderhöhung im Volumen von etwa zwei Milliarden Euro ist dabei nicht mitgerechnet.

FLÜCHTLINGE

Der Bund zahlt den Ländern nochmals mehr Geld für die Kosten der Flüchtlingsversorgung – insgesamt zusätzlich 4,25 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023. Für die ukrainischen Flüchtlinge stellt der Bund in diesem Jahr und 2023 jeweils zusätzlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. „Für die Kosten im Zusammenhang mit denjenigen, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen, wird der Bund die Länder mit einer allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023 unterstützen“, heißt es. Über die weitere Entwicklung sprächen Bund und Länder Ostern 2023.

BÜRGERGELD

Die Reform der bisherigen Hartz-IV-Grundsicherung zum Bürgergeld ab 1. Januar 2023 wird vor allem von der Union infragegestellt. Auf ihre Zustimmung im Bundesrat ist die Ampel-Koalition angewiesen. Im Beschluss ist festgehalten: „Bund und Länder werden ein mögliches Verfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat jedoch nicht dazu nutzen, weitere finanzielle Forderungen zu erheben.“ 

Bund und Länder vereinbaren Energiekosten-Entlastung

Quelle: Reuters

Titelfoto: Bild von minka2507 auf Pixabay

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