Berlin, 16. Nov – Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom September 2021 muss vollständig wiederholt werden. Dies entschied das Verfassungsgericht des Landes am Mittwoch. Die Wahl hatte parallel zur Bundestagswahl stattgefunden und war von zahlreichen Pannen geprägt. So bildeten sich vor Stimmlokalen mitunter sehr lange Schlangen, viele Wählerinnen und Wähler konnten ihre Stimme erst nach der offiziellen Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr abgeben.
Zudem wurden Wahlunterlagen zwischen Bezirken vertauscht. Aus der Wahl war die SPD als stärkste Kraft hervorgegangen, die die Hauptstadt in einer Koalition mit Grünen und Linke unter Bürgermeisterin Franziska Giffey regiert. Vergangene Woche hatte bereits der Bundestag beschlossen, dass diese in Berlin in 431 Wahlbezirken nachgeholt werden muss.
Giffey berief für Mittwoch 18.00 Uhr eine Sondersitzung ein und will am Donnerstag eine Regierungserklärung abgeben. Die Landesregierung bereite die Neuwahl „minutiös“ vor, sagte sie in einer Reaktion auf das Urteil. Die Wahl soll am 12. Februar 2023 stattfinden. Der CDU-Abgeordnete Stefan Evers sagte dagegen: „Die heutige Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts ist in unseren Augen ein Höhepunkt des Scheiterns dieses Senats, ein Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland, aber auch in der Welt.“
Die Entscheidung des Gerichts gebe den Berlinerinnen und Berlinern aber eine neue Chance zu wählen. Laut einer neuen Insa-Umfrage käme die CDU derzeit auf 21 Prozent, SPD und Grüne würden je 20 Prozent erreichen. Die Linke würden zwölf Prozent der Berliner wählen, die AfD zehn und die FDP sieben Prozent.
Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs begründete das Urteil damit, dass man nach der Auswertung aller Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen sei, „dass bereits die Vorbereitungen der Wahlen so eklatant fehlerhaft waren, dass diese sich in der Folge auch bei den Wahlen weiter ausgebreitet haben“. Nur die komplette Neuwahl bei der Landtagswahl könne dafür sorgen, dass „demokratische Standards aufrechterhalten werden“ könnten. „Wenn nur teilweise gewählt werden würde, würde das bedeuten, dass man nicht flächendeckend den Volkswillen darstellen könnte, sondern man hätte nur eine Momentaufnahme“, sagte die Sprecherin.
Genau mit diesem Argument hatte die CDU aber auch für die Bundestagswahl gefordert, dass in wesentlich mehr als nur 431 Wahlbezirke neu gewählt werden sollte. Nun droht zumindest für die Wiederholung der Bundestagswahl in der Hauptstadt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Auch die AfD hatte die Entscheidung der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP kritisiert, nur eine stark begrenzte Nachwahl zuzulassen. Ein Termin für die Nachwahl steht noch nicht fest, sie muss nicht unbedingt auch am 12. Februar stattfinden. Allerdings hatte der Berliner Senat bereits angekündigt, dass allein die Nachwahl auf Landesebene 39 Millionen Euro kosten werde.
Berlin-Wahl zum Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden
Quelle: Reuters
Titelfoto: Bild von Mike Braun auf Pixabay
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