Bankhaus Scheich handelte für das Land Hessen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Das Bankhaus Scheich hat für das Land Hessen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Kryptowährungen aus Beschlagnahmungen im Wert von ca. 100 Mio. EUR veräußert. Das Bankhaus hat die Kryptowährungen innerhalb von einer Woche bis zum 20. Dezember 2021 abverkauft.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bankhaus Scheich haben im Rahmen der Veräußerung der Kryptowerte ein Setup etabliert, über das nun auch zukünftig Krypto-Transaktionen rechtssicher und schnell abgewickelt werden können. Da die Kryptowährungen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen gelten sie als „kontaminierte Coins“ und können nicht auf gängigen Börsen gehandelt werden. Der nun etablierte Prozess stellt sicher, dass Handelspartner informiert werden, dass die Währungen wieder in rechtmäßigem Besitz sind und als „sauber“ deklariert worden sind, so dass eine Veräußerung möglich ist.
Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bankhaus Scheich begründet darüber hinaus eine langfristige Partnerschaft und dient als Grundlage für die künftige Veräußerung beschlagnahmter Kryptowerte durch das Land Hessen.
Boris Ziganke, Mitglied des Vorstands des Bankhaus Scheich, sagte: „Eine solch große Menge an Kryptowährungen in kürzerer Zeit abzuverkaufen ist komplex und über die klassischen auf Privatanleger fokussierte Plattformen nahezu unmöglich. Dass uns dies aufgrund unserer großen Liquidität im Bereich der Krypto-Vermögenswerte ohne Marktverwerfungen gelungen ist bezeugt unsere führende Stellung in Deutschland im Bereich des Handels von Krypto-Vermögenswerten.“
Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets und Leiter des Projekts, sagte: „Aufgrund der hohen Volumina, der Vielzahl an Währungen und der Schwierigkeiten in Bezug auf das Problem der Geldwäsche war dieses Projekt äußerst vielschichtig. Gemeinsam haben wir eine rechtssichere und effiziente Lösung entwickelt, um Transaktionen dieser Art schnell und ohne den Markt zu beeinflussen, abwickeln zu können.“
Oberstaatsanwältin Jana Ringwald, die das Projekt auf Seiten der Generalstaatsanwaltschaft vertritt: „Kryptowährungen sind das Zahlmittel der Cybercrime. Nicht nur ihre Sicherstellung erfordert ein professionelles Vorgehen, sondern auch ihre Verwertung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bankhaus Scheich haben eine in Deutschland bislang einzigartige, marktgerechte und rechtssichere Lösung entwickelt, um derartig inkriminiertes Kryptovermögen wieder dem regulären Markt zuzuführen.“
Das Bankhaus Scheich hat als lizensierte Bank und regulierter Handelspartner über 35 Jahre Erfahrung im Bereich Preisstellung, Market Making und Liquiditätsbereitstellung im traditionellen Handel bspw. von Aktien und Anleihen. Seit 2018 hat sich das Bankhaus darüber hinaus auf den außerbörslichen Handel von Kryptowährungen, Digital Assets und der Tokenisierung spezialisiert.
Die rechtliche Begleitung des Projekts erfolgte durch die Anwälte von YPOG um Daniel Resas. „Es ist jedenfalls in Deutschland das erste Mal, dass es zu einer derart hochvolumigen Verwertung beschlagnahmter Kryptowerte gekommen ist. Das hat die Beteiligten nicht nur im Abverkauf vor große Herausforderungen gestellt. Vor allem im Umgang mit den geldwäscherechtlichen Anforderungen der Handelsteilnehmer mussten wir praktisch Neuland beschreiten. Ich bin mir sicher, dass wir hier einen neuen Marktstandard für die Verwertung staatlich beschlagnahmter Kryptowerte geschaffen haben.“, so Resas.
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Quelle Bankhaus Scheich