Freitag, November 15, 2024
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Bankenregulierer – Corona-Krise kein Grund für Reform bei Kapitalpuffern

London/Frankfurt, 05. Okt – Aus Sicht der internationalen Bankenregulierer lassen sich aus der Corona-Krise keine Gründe für eine Reform der Regelungen zu den Kapitalpuffern der Geldhäuser ableiten. Die Branche habe während der Corona-Pandemie den Kreditfluss an die Wirtschaft aufrecht erhalten, ohne dabei ihre Kapitalpuffer groß anzuzapfen, teilte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am Mittwoch in einem Bericht zur Nutzung von Krisenpuffern mit. Institute hätten trotz schärferer Regeln zur Vorsorge bei Wackelkrediten die Darlehensvergabe beibehalten – ebenfalls, ohne dabei solche Puffer nutzen zu müssen. Der 1974 gegründete Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht setzt die weltweiten Standards für die Bankenaufsicht. 

Großbritanniens Vizenotenbankchef Sam Woods hatte sich angesichts der Entwicklungen während der Corona-Pandemie unlängst für eine Vereinfachung der Kapitalpuffer-Regeln stark gemacht. Doch Neil Esho, Generalsekretät des Baseler Ausschusses, hatte vor einer Woche auf einer Veranstaltung der European Banking Federation gesagt, es gebe hinsichtlich einer Reform der Puffer derzeit keinen Konsens. 

Aufseher hatten den Banken während der Corona-Krise geraten, Kapitalpuffer zu nutzen, um den Kreditfluss an die Wirtschaft während der Lockdowns zu stützen. Die Institute hingegen waren damals besorgt, dass der Finanzmarkt dann ihre Solvenz in Zweifel ziehen könnte. Der Bericht habe nur begrenzte Hinweise darauf gefunden, dass die Zurückhaltung der Banken, Liquiditätspuffer zu nutzen, ihre Kreditvergabe und Marktaktivitäten beeinträchtigt habe, schreiben die globalen Bankenregulierer.

In Deutschland hatte die Finanzaufsicht unter anderem den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer – ein Aufschlag auf andere Reserven, der zur Abfederung von konjunkturellen Abschwüngen dient – aufgrund der Virus-Krise zum 1. April 2020 auf null gesenkt. Damals war eigentlich eine Aufstockung auf 0,25 Prozent vorgesehen gewesen. Zudem hatte die Finanzaufsicht Bafin damals den Banken eingeräumt, auch Kapitalpuffer zu nutzen, um mehr Spielraum für die Kreditvergabe zu gewinnen. Inzwischen wurden die hiesigen Banken allerdings wieder aufgefordert, mehr Krisenpolster anzulegen und bis zum 1. Februar 2023 einen antizyklische Kapitalpuffer von 0,75 Prozent aufzubauen.

Bankenregulierer – Corona-Krise kein Grund für Reform bei Kapitalpuffern

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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