Freitag, November 15, 2024
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BaFin stellt Gebührenmodell bei Online-Brokern gemischtes Zeugnis aus

Frankfurt, 16. Mai (Reuters) – In der Diskussion um ein EU-Verbot hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vor- und Nachteile einer zentralen Vergütungsmethode für Online-Broker untersucht. Die Studie habe verglichen, ob Investoren mit ihren Aufträgen an sogenannten „PFOF“-Handelsplätzen oder mit direkten Geschäften an den Referenzbörsen besser führen, teilte die BaFin am Montag mit. Die Ergebnisse zeichneten ein gemischtes Bild von dem Gebührenmodell bei Online-Brokern. 

PFOF steht für „Payment For Order Flow“. Dabei leiten Broker Aufträge ihrer Kunden an große Handelshäuser weiter, weil diese auf ihren außerbörslichen eigenen Handelsplattformen meist bessere Kurse bieten als bei einer Platzierung der Order direkt an der Börse. Im Gegenzug erhalten sie von den großen Brokern Rabatte oder Zahlungen. Regulierern ist diese Praxis ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass die Orders nicht an diejenigen weitergeleitet werden, die die besten Kurse bieten, sondern die höchsten Rückvergütungen. In die Schlagzeilen ist PFOF mit dem Aufstieg der Trading-App Robinhood geraten, die vor allem von jungen Kleinanlegern genutzt wird.

Die Studie zeichne ein differenziertes Bild, teilte die BaFin weiter mit. Bei Aufträgen mit kleineren Volumina hätten Anleger unter Berücksichtigung von Transaktionskosten meist besser abgeschnitten als bei direkten Käufen oder Verkäufen an der Börse. „Bei höheren Transaktionsvolumen und niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gingen diese Vorteile jedoch verloren. Ob PFOF die Ursache der festgestellten Unterschiede war, lässt sich aus den Ergebnissen nicht ablesen.“ 

Die EU plant ein generelles Verbot von PFOF. Deutschland lehnt dies bislang ab. Die BaFin teilt nach eigenen Aussagen die Bedenken der europäischen Börsenaufsicht ESMA, sieht aber auch die Vorteile bei den Transaktionskosten. Der Worst Case, dass ein übereiltes Verbot nur den Handel für Privatkunden verteuere, ansonsten aber nichts bewirke, müsse schon aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden, sagte BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. 

Untersuchungen anderer europäischer Regulierer liefern eher Argumente für ein Verbot. Die BaFin orientierte sich den Angaben zufolge an der Methodologie dieser Studien, um sie vergleichbar zu machen. Allerdings seien diesmal die handelsplatzbezogenen Transaktionsentgelte berücksichtigt worden. Eine Anfang Mai veröffentlichte Erhebung der Investmentplattform Scalable Capital kam zu dem Ergebnis, dass PFOF den Handel für Kleinanleger meist günstiger macht.

BaFin stellt Gebührenmodell bei Online-Brokern gemischtes Zeugnis aus

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Titelfoto: Symbolfoto

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