Düsseldorf, 05. Sep – Die Bundesnetzagentur hat Details zu ihrem Vorgehen im Fall einer Gasmangellage im Winter vorgelegt. Danach könnten auch geschützte Gasabnehmer wie Haushaltskunden oder kleine Betriebe gezwungen werden, ihren Verbrauch zu reduzieren, wie aus einem am Montag veröffentlichten Papier des Regulierers hervorgeht. „Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz. Die Bundesnetzagentur kann nicht ausschließen, dass in einer Gasmangellage auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen, den Gasbezug zu reduzieren“, hieß es Dies gelte für einen nicht lebenswichtigen Bedarf an Gas, etwa um den Komfort, private Pools oder eine Sauna zu heizen.
Die Bundesregierung hat bislang die ersten beiden von drei Stufen des Notfallplans Gas aktiviert. Nach der Frühwarnstufe und der derzeit geltenden Alarmstufe würde in der Notfallstufe der Staat in den Markt eingreifen. Die Bundesnetzagentur kann dann als „Bundeslastverteiler“ in Abstimmung mit den Netzbetreibern entscheiden, wer wieviel Gas erhält oder nicht.
Zu den geschützten Kunden gehören der Behörde zufolge auch Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen, etwa Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, Stromversorger, Polizei und Feuerwehr. Die Netzagentur verwies jedoch darauf, dass es auch bei eigentlich nicht geschützten Kunden solche gibt, die einen lebenswichtigen Bedarf versorgen, etwa durch die Herstellung lebenserhaltender Medikamente, die nicht importiert werden können. „Diese Systematik macht es erforderlich, den lebenswichtigen Bedarf an Gas bei den nicht geschützten Kunden genauer zu definieren. Dazu ermittelt die Bundesnetzagentur aktuell schutzbedürftige Bedarfe.“
Auch geschützte Gaskunden müssen notfalls einsparen
Quelle: Reuters
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