Frankfurt/Brüssel, 01. Aug (Reuters) – Auch Müllfahrzeuge von Daimler waren nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Teil des von der EU geahndeten Lkw-Kartells. Sonderfahrzeuge einschließlich Müllfahrzeuge gehörten zu den Produkten, die von der 2016 beschlossenen Kartellstrafe der Europäischen Kommission betroffen seien, erklärte der EuGH am Montag.
Daimler Truck bezeichnete diese Auslegung zu Sonderfahrzeugen als nicht nachvollziehbar. Zu möglichen Folgen wie Schadenersatzklagen von Entsorgungsbetrieben im Besitz betroffener Müllwagen ergänzte der Dax-Konzern: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass unseren Kunden kein Schaden entstanden ist.“
Die EU-Kommission hatte 2016 das Jahre zuvor aufgeflogene Kartell von Daimler mit den anderen Lkw-Herstellern MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco mit einem Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro geahndet. Dabei ging es um rechtswidrige Preisabsprachen. Viele Lkw-Besitzer klagten gegen Daimler und andere Hersteller auf Schadenersatz.
Auch Daimler-Müllwagen Teil des Lkw-Kartells
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