Sonntag, Dezember 22, 2024
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Abstimmung zu Gaspreisbremse in „finaler Runde“

Überschrift – Regierung einig bei Energie-Preisbremse – Abschöpfung Zufallsgewinne später

Berlin, 25. Nov – Die Bundesregierung treibt die Entlastung von Haushalten und Industrie weiter voran. Das Kabinett einigte sich am Freitag mit einigen Änderungen auf die vom Wirtschaftsressort vorgeschlagenen Gesetzentwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse. Geändert wurden Regelungen zur Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen der Stromerzeuger: Sie soll jetzt doch nicht rückwirkend ab September greifen, sondern erst ab Dezember. Zudem soll sie schon im April 2024 enden. Dadurch fließen Schätzungen zufolge eine Milliarde Euro weniger an den Staat. 

Haushalte und Gewerbe werden dem Vorhaben zufolge mit Gas- und Strompreisbremse ab Januar entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll zwar erst ab März umgesetzt werden, dann werden aber die Monate Februar und Januar rückwirkend mit angerechnet. Dabei werden die Kosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüberhinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten. 

Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine waren Gas- und in der Folge die Strompreise rasant gestiegen. Für Haushalte wurde deshalb bereits für Dezember ein einmaliger Abschlag auf den Gaspreis in Höhe von rund einem Zwölftel der Jahresrechnung beschlossen. Insgesamt sollen alle Energie-Hilfen mit über 200 Milliarden Euro finanziert werden.

Für die rund 25.000 Groß-Verbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von sieben Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Strittig war, ob Unternehmen trotz dieser milliardenschweren Hilfen weiter Dividenden oder Boni für Manager zahlen dürfen. Laut Gesetzentwurf soll dies nur bei direkten Kapitalhilfen untersagt werden. Allerdings gibt es in der Ampel-Koalition viele Stimmen, die ein Dividendenverbot gefordert hatten. Das Thema dürfte daher noch einmal diskutiert werden, wenn das Gesetz im Dezember im Parlament behandelt wird.

Dann soll auch die Erhöhung der Förderung neuer Ökostrom-Anlagen noch einmal diskutiert werden. Eigentlich wollte das Wirtschaftsministerium die Förderung um bis zu 20 Prozent ausweiten. Nach Widerstand aus der FDP wurde dies jedoch aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Überschrift – Abschöpfung Strom-Erlöse erst ab Dezember

Berlin, 25. Nov – Die geplante Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei den Stromerzeugern soll Regierungskreisen zufolge später starten. Die Abschöpfung werde erst ab Dezember statt rückwirkend ab September greifen, sagte ein Regierungsvertreter am Freitag Reuters. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ davon berichtet. Außerdem solle die Abgabe nur bis zum 30. April 2024 erhoben werden, dem Termin, an dem auch die Strompreisbremse endet. Dem ursprünglichen Gesetzentwurf zufolge sollte sie bis Ende 2024 abgeführt werden.

Damit würde die Regierung auf Forderungen der Energie-Branche eingehen, die eine rückwirkende Abschöpfung auch als verfassungswidrig kritisiert hatte.

Berlin, 25. Nov – Die Bundesregierung legt sich nicht fest, wann genau die Ressortabstimmung über die geplante Gaspreisbremse erreicht sein wird. Man sei „in der finalen Runde“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Freitag in Berlin. Sie könne aber nicht sagen, wann diese abgeschlossen sein werde. Eine Regierungssprecherin betonte, dass man auf jeden Fall sicherstellen wolle, dass der Bundesrat am 16. Dezember abschließend zustimmen könne. Ursprünglich war eine Verständigung im sogenannten Umlaufverfahren in der Bundesregierung noch diese Woche geplant.

Abstimmung zu Gaspreisbremse in „finaler Runde“

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Dmitriy auf Pixabay

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