Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) bekommt im Streit um geplante Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel Unterstützung aus der Wirtschaft. Sowohl der Discounter Lidl als auch der Lebensmittelhersteller Danone halten Özdemirs Vorstoß, an Kinder gerichtete Werbung für zu süße, zu salzige und zu fette Lebensmittel einzuschränken, grundsätzlich für richtig.
Dass Özdemir dabei nicht nur Kindersendungen, sondern auch das Abendprogramm im Fernsehen einbeziehen möchte, stößt bei Danone auf Zustimmung: „Fußballländerspiele oder Shows, die im Abendprogramm laufen, werden oft von der ganzen Familie gesehen“, sagte ein Unternehmenssprecher dem „Tagesspiegel“. Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich offensichtlich an Kinder richte, „sollte daher auch in diesen Programmen verboten werden“. Allerdings müsse die Werbung für solche Produkte weiter erlaubt sein, wenn die Adressaten Erwachsene sind. Lidl erklärte auf Anfrage, man begrüße grundsätzlich das Ziel des Agrarministeriums, „an Kinder adressierte Werbung für ungesunde Artikel zu reglementieren“. Man bewerbe bereits seit März keine ungesunden Lebensmittel mehr an Kinder. Ausgenommen seien jedoch Saisonartikel zu Weihnachten, Ostern und Halloween. Die Verbände der Lebensmittelproduzenten, Markenartikelhersteller und die Werbewirtschaft hingegen lehnen Özdemirs Pläne weiterhin ab, genauso wie die FDP. „Die Vorschläge des Ernährungsministeriums gehen an der Sache vorbei“, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Gero Hocker, dem „Tagesspiegel“.
Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt in Kindersendungen verboten werden soll. „Aber das betrifft doch nicht Unterhaltungssendungen wie `Let`s dance`, `Voice of Germany` oder die `Sportschau`“, kritisierte Hocker. „Die Pläne Özdemirs führen zu paradoxen Ergebnissen: In der `Sportschau` dürfte dann für Bier, aber nicht für Schokolade geworben werden.“ Özdemir will die TV-Werbung für Lebensmittel, die den WHO-Nährwertprofilen widersprechen, beschränken. Werktags soll von 17 bis 22 Uhr, samstags von 8 bis 11 und von 17 bis 22 Uhr und sonntags von 8 bis 22 Uhr nicht für ungesunde Produkte geworben werden dürfen.
Foto: Einkaufsregal in einem Supermarkt (Archiv), über dts Nachrichtenagentur
Foto/Quelle: dts