Überschrift – Gelder von Putin-Vertrautem bringen Schweizer Banker vor Gericht
Zürich, 08. Mrz – Vier Banker hatten sich am Mittwoch in Zürich vor Gericht wegen des Umgangs mit Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin zu verantworten. Der Staatsanwalt warf den vier Mitarbeitern der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank vor, sich mit der Eröffnung und Führung von Konten für den russischen Musiker Sergey Roldugin strafbar gemacht zu haben. Es habe zahlreiche Hinweise gegeben, dass der Putin-Vertraute lediglich ein Strohmann gewesen sei. Die Angeklagten hätten es unterlassen, mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen, ob Roldugin das Geld wirklich gehört habe. Die vier Männer bestritten sämtliche Vorwürfe und forderten einen Freispruch. Nach der Verhandlung, die am Mittwoch abgeschlossen wurde, will der Richter am 30. März das Urteil bekannt geben.
2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt.
Der Staatsanwalt sprach von Vermögen auf den Konten von rund 30 Millionen Franken. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Größenordnung verfüge. „Es sprechen alle vorliegenden Indizien dagegen, dass Sergey Roldugin der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögen war“, erklärte der Staatsanwalt.
Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen nicht vorgenommen und die Konten bis im September 2016 weiterlaufen lassen. „Die Banker haben sich nicht an die Regeln gehalten und sind folglich zu bestrafen“, so der Staatsanwalt.
Einer der Verteidiger erklärte vor Gericht, gerade die Nähe Roldugins zum inneren russischen Machtzirkel mache es plausibel, dass der Musiker der wirtschaftlich Berechtigte der Konten war. Günstlinge des Kreml seien in der Lage, von privilegierten Finanzierungsmöglichkeiten zu profitieren, um ein Vermögen anzuhäufen. Zudem führte der Verteidiger ins Feld, dass Zweifel an der Identität des Konto-Berechtigten für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichten. „Beweise, dass Sergey Roldugin nicht wirtschaftlich Berechtigter war, liegen nicht vor.“ Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils sieben Monaten.
Zürich, 08. Mrz – In Zürich hat am Mittwoch ein Prozess in Zusammenhang mit Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin begonnen. Der Staatsanwalt warf vier Mitarbeitern der sich in Abwicklung befindlichen Schweizer Tochter der russischen Gazprombank vor, sich mit der Eröffnung und Führung von Konten für den russischen Musiker Sergey Roldugin strafbar gemacht zu haben.
Es habe zahlreiche Hinweise gegeben, dass der Putin-Vertraute lediglich ein Strohmann gewesen sei. Die Angeklagten hätten es unterlassen, mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen, ob Roldugin das Geld wirklich gehört habe. „Es sprechen alle vorliegenden Indizien dagegen, dass Sergey Roldugin der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögen war“, erklärte der Staatsanwalt. Die vier Männer bestritten sämtliche Vorwürfe und forderten einen Freispruch.
2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins, so die Anklage. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt.
Der Staatsanwalt sprach von Vermögen auf den Konten von rund 30 Millionen Franken. Es sei nicht plausibel, dass ein Musiker über Beträge in dieser Größenordnung verfüge. Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Der Anklageschrift zufolge hätten die vier Banker die erforderlichen Abklärungen nicht vorgenommen und die Konten bis im September 2016 weiterlaufen lassen.
Einer der Verteidiger erklärte vor Gericht, gerade die Nähe Roldugins zum inneren russischen Machtzirkel mache es plausibel, dass der Musiker der wirtschaftlich Berechtigte der Konten war. Günstlinge des Kreml hätten viel besseren Zugang zu Vermögen als normale Bürger. Zudem führte der Verteidiger ins Feld, dass Zweifel an der Identität des Konto-Berechtigten für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichten. „Beweise, dass Sergey Roldugin nicht wirtschaftlich Berechtigter war, liegen nicht vor.“
Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils sieben Monaten. Die Verhandlung ist auf einen Tag angesetzt. Wann Bezirksrichter Sebastian Aeppli ein Urteil fällt, ist noch nicht klar. Die nächste Instanz ist dann das Obergericht des Kantons Zürich.
Schweizer Bankern droht wegen Geldern von Putin-Vertrautem Haft
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Majaranda auf Pixabay
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