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OLG Celle kündigt Entscheidung im VW-Schadensersatzprozess an

Hamburg, 24. Mai (Reuters) – Im Anleger-Prozess um Milliardenforderungen wegen der vor mehr als zehn Jahren geplatzten Übernahme von Volkswagen durch Porsche hat das Gericht für Ende September eine Entscheidung angekündigt.

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts habe in der mündlichen Verhandlung zu Wochenanfang nochmals einzelne Aspekte zur Rechtslage erörtert sowie prozessuale Fragen angesprochen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Nachdem die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten, habe der Senat die mündliche Verhandlung geschlossen und alle weiteren Verhandlungstermine aufgehoben. Für den 30. September sei ein Verkündungstermin angesetzt worden.

Analysten der Investmentbank Stifel erklärten, der Richter habe am Montag zu erkennen geben, dass sich an seiner zu Prozessbeginn im Oktober 2017 geäußerten vorläufigen Einschätzung nichts geändert habe. Damals hatte das Gericht Zweifel an möglichen Schadensersatzforderungen zu erkennen gegeben. Es sah in den von den klagenden Hedgefonds und Privatanlegern vorgebrachten Argumenten keine Anhaltspunkte für eine bewusste Irreführung der Anleger durch die VW-Haupteigner Porsche. Die Kläger fordern mehr als fünf Milliarden Euro für von ihnen angeführte Kursverluste. 

Sollte sich an der Einschätzung des Gerichts nichts geändert haben, läuft es nach Einschätzung von Beobachtern auf eine Abweisung der milliardenschweren Klagen hinaus. Es wird damit gerechnet, dass die Kläger in dem Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen werden, was erneut mehrere Jahre dauern könnte. 

Die Kläger halten der Porsche SE vor, ihre wahre Absicht verschleiert und sich an Volkswagen herangeschlichen zu haben, um den sehr viel größeren Wolfsburger Autobauer unter ihre Kontrolle zu bringen. Erst mit einer Mitteilung am 26. Oktober 2008 sei klar geworden, was die Stuttgarter im Schilde führten.

Damals legte die Porsche SE offen, dass sie sich durch Käufe und Optionsgeschäfte bereits fast drei Viertel an Volkswagen gesichert hatten. Dadurch wurden Anleger, die mit Leerverkäufen auf sinkende Kurse gesetzt hatten, auf dem falschen Fuß erwischt. Der Kurs der VW-Aktie sprang damals auf über 1000 Euro je Anteilschein und machte den Wolfsburger Autobauer kurzzeitig zum teuersten Unternehmen der Welt.

Später platzte der Übernahmeversuch, weil die Finanzkrise den Käufern einen Strich durch die Pläne machte und die Porsche SE unter den Schulden zusammenzubrechen drohte. Volkswagen drehte den Spieß um und übernahm den gleichnamigen Sportwagenbauer. Inzwischen bereiten die Wolfsburger den Börsengang ihrer Sportwagentochter vor, der im Schlussquartal 2022 über die Bühne gehen soll. 

Der Prozess vor dem OLG Celle hat sich vor allem wegen zahlreicher Befangenheitsanträgen der Kläger so lange hingezogen. Hinzu kamen mehrere Unterbrechungen durch die Covid-Pandemie. 

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig läuft seit September 2018 ein anderes Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen. Hier werfen die Kläger dem Unternehmen vor, Anleger im Dieselskandal zu lange im Unklaren über die Auswirkungen gelassen zu haben und fordern vier Milliarden Euro Schadensersatz für erlittenen Kursverluste. Ein Teil der Forderungen richtet sich auch gegen die Porsche SE. Auch dieses Verfahren dürfte nach Einschätzung von Experten vor dem Bundesgerichthof landen.

OLG Celle kündigt Entscheidung im VW-Schadensersatzprozess an

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