Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD strebt nach der Bundestagswahl eine Reform des Elterngelds an, bei der Eltern statt bisher maximal 14 Monate bis zu 18 Monate lang volles Elterngeld bekommen. Das geht aus einem Konzeptpapier vor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) berichten.
Demnach will die Partei ein „6+6+6“-Modell einführen und so „die Lebensrealität von Millionen berufstätigen Eltern stärker berücksichtigen“, wie es im Papier heißt. Bislang kann das Elterngeld bis zu 14 Monate lang in voller Höhe bezogen werden, sofern jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Anspruch nimmt.
Das ist aber nach Ansicht der SPD „im Alltag vieler Familien, schlicht zu knapp“, weil zum Beispiel mitten im Kita-Jahr nicht rechtzeitig zum 1. Geburtstag ein Kita-Platz zur Verfügung stehe oder ein Kind mehr Zeit für die Eingewöhnung brauche. Nach dem Vorschlag der Sozialdemokraten soll deshalb jeder Elternteil Anspruch auf sechs nicht übertragbare Monate Elterngeld haben, weitere sechs Monaten könnten die Eltern frei untereinander verteilen – insgesamt stünden Eltern also bis zu 18 Monate Elterngeld zur Verfügung.
Damit soll auch die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und die Erwerbsarbeit von Frauen gestärkt werden. Bis zu drei Monate lang sollen Partner außerdem gleichzeitig in Elternzeit gehen können; bisher ist das nur einen Monat möglich. Für einen Teil dieser Zeit soll das Elterngeld nach den Plänen der SPD auch höher werden. Derzeit erhalten Eltern regulär 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens als Lohnersatzleistung. In den sechs frei verteilbaren Monaten soll dieser Satz auf 80 Prozent steigen, wenn alle Monate zu gleichen Teilen von beiden Eltern in Anspruch genommen werden.
Auch der Sockelbetrag von 300 Euro im Monat, der ebenso wie die Obergrenze von 1.800 Euro im Monat seit 2007 nicht angepasst wurde, soll steigen. Schon die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen weiteren Partnermonat im Elterngeld einzuführen sowie die Mindest- und Höchstbeträge anzupassen. Dazu ist es jedoch nie gekommen.
Foto: Mutter mit Kinderwagen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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