04. Sep – Energiepreispauschale für Rentner, Wohngeldreform, ein neues Bürgergeld, höheres Kindergeld, Abbau der kalten Progression – das sind einige Elemente des dritten Entlastungspakets, das die Spitzen von SPD, Grünen und FDP in der Nacht zum Sonntag im Kanzleramt geschnürt haben. „Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro umfassen“, heißt es im 13-seitigen Ergebnispapier. Gut 22 Stunden saß man bis zum frühen Morgen zusammen laut FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner.
Gegenfinanziert werden soll dies zum Teil dadurch, dass sogenannte Zufallsgewinne auf dem Strommarkt abgeschöpft und umverteilt werden. Ähnlich der Corona-Prämie sollen zudem Zusatzzahlungen für Beschäftigte in Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabenfrei sein. Die Schuldenbremse soll ab 2023 trotz allem wieder gelten.
Es folgt ein Überblick:
SOZIALE MASSNAHMEN
– Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro. Das entspreche einem Volumen von gut sechs Milliarden Euro. Ausgezahlt werde dies über die Rentenversicherung, bezahlt aber aus dem Bundeshaushalt. Der Bund leiste eine entsprechende Zahlung an pensionierte Beamte.
– Studierende sowie Fachschüler und -schülerinnen bekommen eine Einmalzahlung von 200 Euro. Der Bund trage die Kosten.
– Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 reformiert und auf etwa zwei Millionen von derzeit 640.000 Personen ausgeweitet. Für die vier Monate von September bis Ende Dezember 2022 erhalten Wohngeldempfänger einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere zusätzliche 100 Euro). Danach wird der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert.
– Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) wird zum 1. Januar 2023 umgewandelt in ein Bürgergeld, das rund 50 Euro höher ausfällt als die bisherigen monatlichen Zahlungen. In der Berechnung wird die jeweils zu erwartende Inflation bereits berücksichtigt. Dies führe zu einer Erhöhung des derzeitigen Hartz-IV-Regelsatzes für Alleinstehende von 449 Euro auf etwa 500 Euro. Die Regelsätze für Mehrpersonen-Haushalte und Kinder sollen auch entsprechend angepasst werden.
– Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich angehoben. Derzeit beträgt es 219 Euro pro Monat.
– Für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll die volle Höhe der Sozialbeiträge ab 2023 erst ab einem monatlichen Einkommen von 2000 Euro greifen statt derzeit 1600 Euro.
ÖPNV
Die Koalition plädiert für ein bundesweites Ticket im öffentlichen Nahverkehr. 1,5 Milliarden Euro will sie dafür bereitstellen – wenn sich die Länder in gleicher Höhe beteiligen. Der Monatspreis soll bei 49 bis 69 Euro liegen.
FINANZIERUNG
– Lindner beziffert das Gesamtvolumen des Pakets auf 65 Milliarden Euro, nach seinen Worten konservativ gerechnet. Aus dem Bundeshaushalt würden für die Jahre 2022 und 2023 rund 32 Milliarden Euro aufgebracht – unter Einhaltung der bisherigen Haushaltsplanung. Die für 2022 geplante Neuverschuldung von 138,9 Milliarden Euro soll demnach nicht erhöht werden. Ab 2023 soll dann die Schuldenbremse im Bundeshaushalt wieder gelten.
– Einen zweistelligen Milliardenbetrag erwartet Lindner durch eine teilweise Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen am Strommarkt. Aufbauend auf die Infrastruktur der am 1. Juli 2022 abgeschafften EEG-Umlage soll ein Höchstwert für Erlöse am Spotmarkt festgelegt werden: „Der Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetz-Betreiber abgeführt. Dies begrenzt Zufallsgewinne“, heißt es im Beschluss. Die Bundesregierung wolle dazu rasch Verabredungen auf europäischer Ebene treffen. Die Regierung werde sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission ähnliche Maßnahmen auf für Energieunternehmen außerhalb des Strommarktes entwickele. Wenn in Europa dieses für den Strommarkt nicht zeitnah umgesetzt werden könne, „wird die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen“.
– Nach Einführung der Erlösobergrenze soll mit deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt werden. Den Privathaushalten werde eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben (Basisverbrauch). Daraus sollen auch die Stromnetzentgelte gedämpft werden.
– Zudem heißt es im Beschluss zum geplanten Mindestsatz von 15 Prozent bei der Unternehmensbesteuerung: „Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Sie führt langfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.“
WEITERE MASSNAHMEN
– Kalte Progression: Um eine Steuererhöhung allein aufgrund der Inflation zu vermeiden, werden die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst. Rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürger sollen davon profitieren.
– Der Bund will zudem zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber an die Beschäftigten bis zu einer Höhe von 3000 Euro von Steuern und Abgaben freistellen. Dies will der Bund in der nächsten Gesprächsrunde der Konzertierten Aktion als „Unterstützung der Tarifpolitik“ anbieten, um zu vermeiden, dass die Inflation die Lohnforderungen und damit dann die Preisschraube antreibt.
– Die zum 1. Januar anstehende Anhebung der Kohlendioxid-Bepreisung für fossile Brennstoffe wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die danach geplanten Anhebungen werden ebenfalls um ein Jahr verschoben.
– Um Einsparungen bei CO2-Emissionen zu ermöglichen, gibt es im Verkehrsetat rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Schienenverkehr.
– Eine Expertenkommission soll zeitnah klären, ob – ähnlich wie beim geplanten Strom-Basisverbrauch – ein preisvergünstigtes Grundkontingent im Wärmebereich möglich ist.
UNTERNEHMENSHILFEN
– Für energieintensive Unternehmen, die ihre erhöhten Energiekosten nicht weitergeben könnten, werde ein Programm aufgelegt. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen würden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission.
– Um kommunale und soziale Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, werde die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis Ende 2023 verlängert.
FRÜHER BEREITS VEREINBARTE MASSNAHMEN
– Beschäftigte können ihre Rentenbeiträge bereits ab 2023 voll bei der Steuer geltend machen und nicht erst ab 2025. Sie werden damit um rund fünf Milliarden Euro entlastet.
– Die Mehrwertsteuer auf Gas wird ab 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent verringert.
– Die bis Ende 2022 befristete Home-Office-Pauschale von fünf Euro wird entfristet.
65-Milliarden-Paket für Entlastung und gegen Inflation
Quelle: Reuters
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