Donnerstag, Dezember 19, 2024
StartNewsZweiter Höcke-Prozess geht mit drittem Verhandlungstag weiter

Zweiter Höcke-Prozess geht mit drittem Verhandlungstag weiter

Halle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) – In Halle (Saale) ist am Montagvormittag der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wegen Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ vor dem dortigen Landgericht mit dem dritten Verhandlungstag fortgesetzt worden. Nachdem der Vorsitzende Richter am letzten Mittwoch wegen zahlreicher Anträge überraschend einen weiteren Prozesstag angesetzt hatte, ist noch unklar, ob am Montag auch ein Urteil fällt.

Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage vorgesehen. Die Verteidigung hatte aber unter anderem ein Sachverständigengutachten zu der SA-Parole gefordert. Die Staatsanwaltschaft beantragte unterdessen, ein neues Video von Höcke als Beweis anzuschauen, in dem dieser sich zu einem möglichen Umbau der Justiz äußert.

Höcke war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte, die der „Sturmabteilung“ (SA) der Nazis zugeordnet wird. In laufenden Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.

Der Unterschied zum ersten Fall: Höcke soll die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen, sondern für das Wort „Deutschland“ das Publikum animiert haben, und schließlich baute er die Losung auch nicht rhetorisch in seine Rede ein, sondern plauderte über die bereits laufenden Ermittlungen. Es ist unklar, ob und wie sich diese Umstände auf eine mögliche Strafe auswirken.


Foto: Björn Höcke am 01.07.2024, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Anzeigen
- Advertisment -spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!

Erhalte ab sofort alle wichtigen Nachrichten des Tages um 19 Uhr kostenlos per eMail in dein Postfach!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.