Berlin, 29. Jul (Reuters) – Die in der Koalition vereinbarten höheren Steuervorteile für Wohnungsneubau sollen erst ab 2024 gelten. Dies sieht der Entwurf des Jahressteuergesetzes des Bundesfinanzministeriums vor, den die Wohnungswirtschaft am Freitag im Grundsatz begrüßte. Mit der Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent jährlich setze die Bundesregierung einen wichtigen Baustein um, erklärte der GdW-Spitzenverband. „Ein Wermutstropfen ist jedoch, dass die höhere Abschreibung erst für neue Mietwohngebäude gelten soll, die ab 2024 fertiggestellt werden“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) erklärte, das Gelten der Regelung erst ab 2024 „wird im kommenden Jahr zu einer weiteren Delle in der Wohnungsbaukonjunktur führen“.
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP offengelassen, wann die stärkere steuerliche Begünstigung in Kraft treten soll. Darin hieß es, die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen steige von zwei auf drei Prozent.
RENTENBEITRÄGE VOLL ABSETZBAR – HÖHERER SPARERFREIBETRAG
Mit dem Jahressteuergesetz sollen auch die vollständige Anrechnung der Rentenbeiträge bei der Steuer und die Anhebung des Sparerpauschbetrages auf 1000 Euro auf den Weg gebracht werden. Beiträge zur Rentenversicherung sind demnach ab 2023 in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Damit folgt die Regierung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, der die Gefahr einer Doppel-Besteuerung bei neuen Rentenjahrgängen sah.
Die volle Berücksichtigung der Rentenbeiträge ist mit veranschlagten Mindereinnahmen von fast drei Milliarden Euro für 2023 die teuerste Maßnahme im Gesetzentwurf. Die Erhöhung des Sparerfreibetrages ab 2023 von 801 auf 1000 Euro wird mit jährlichen Mindereinnahmen von über 300 Millionen Euro angesetzt. Für die höhere lineare Abschreibung für Wohnungsneubauten wird ab 2025 mit zunächst um 110 Millionen Euro verringerten Einnahmen gerechnet. In den Jahren darauf steigt die Summe.
Höhere Abschreibung für Wohnungsneubau erst 2024
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