Freitag, März 29, 2024
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Produktgarantien, Handyverträge und Co.: Welche Rechte hat man als Verbraucher?

Wann hat man Anspruch auf ein Ersatzgerät? Wie lange kann man einen Vertrag widerrufen? Wo findet man die Umtauschrechte? Das sind Fragen, die sich Verbraucher häufig stellen. Und das, obwohl man eigentlich wissen sollte, welche Rechte man hat, wenn man einen Vertrag eingeht. Welche Gesetze gelten immer? Was für Rechte hat man als Verbraucher? Und worauf gilt es zu achten bei einer Vertragsschließung?

Diese Rechte sollte man kennen

Als Verbraucher sollte man folgende Grundrechte kennen: Widerruf, Gewährleistung, Garantie und Umtausch. Dazu muss man wissen, dass die Widerrufs- und Gewährleistungsregelung gesetzlich vorgeschrieben ist. Garantie und Umtausch hingegen können von jedem Anbieter selbst festgelegt werden. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen.

Beim Widerruf bekommt der Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Dazu ist keine Angabe von Gründen erforderlich. In Einzelfällen kann die Zeitspanne auch länger oder kürzer sein. Das Gewährleistungsrecht tritt in Kraft, sobald die erworbene Ware einen Mangel aufweist. Die volle Funktionalität muss beim Kauf eines neuen Produktes nämlich gewährleistet werden. Ist das nicht der Fall, kann es in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf reklamiert werden. Auch hier kann die Zeitspanne unter bestimmten Umständen kürzer oder länger ausfallen. Neben einem Schadensersatz ist es auch möglich, eine Kaufpreisminderung oder Nacherfüllung zu erhalten. Der Mangel muss in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten bewiesen werden. 

Oft wird die Gewährleistung mit der Garantie verwechselt. Doch das Garantierecht ist im Gegensatz zum Gewährleistungsrecht eine freiwillige Leistung des Anbieters. Das Gleiche gilt für das Umtauschrecht. So kann es zum Beispiel sein, dass einige Läden einen Umtauschzeitraum von zwei Wochen festlegen, andere von zwei Monaten und wieder andere erlauben gar keinen Umtausch. Auch die Bedingungen können ganz unterschiedlich ausfallen. Manche Geschäfte nehmen die Ware nur im Originalzustand und mit Vorgabe des Belegs zurück. Bei anderen hingegen reicht es aus, das Etikett oder die Originalverpackung beizulegen. Die Bedingungen für Umtausch und Garantie findet man immer auf dem Beleg bzw. Kaufvertrag. 

Wann erhält man Ersatz?

Wie bereits erwähnt, muss ein Händler ein Gewährleistungsrecht von zwei Jahren geben. Wenn die Leistung des Geräts innerhalb dieses Zeitraums nachlässt, hat man das Recht, das Produkt zum Händler zurückzubringen. Dieser ist dann verpflichtet, das Produkt reparieren zu lassen. Falls der Schaden so erheblich ist, dass eine Reparatur nicht lohnenswert ist, erhält der Kunde ein Ersatzgerät. Unter Umständen kann es vorkommen, dass das gleiche Produkt nicht mehr auf Lager ist oder produziert wird. Nach Absprache mit dem Käufer kann diesem ein mindestens gleichwertiges Gerät angeboten werden.

Beachten sollte man, dass die Gewährleistung nicht bei Eigen- oder Fremdverschulden gilt. Jedoch kann man den Schaden hier meist über die Privathaftpflichtversicherung abwickeln, insbesondere bei Zerstörung durch eine andere Person. Dann erhält man im Normalfall den Wert des Produktes, den es zum Zeitpunkt der Zerstörung aufwies.

Vertragsänderungen bei Fitnessstudios und Handys

Immer wieder werden allgemeine Vertragsbestimmungen geändert. So herrschen beispielsweise bei Handy- oder Fitnessstudioverträgen im Normalfall die gleichen Regeln. Bei Handy- und Telefonverträgen war die Kündigungsfrist teilweise sehr lang. Inzwischen sind sie auf einen Monat vor Vertragsablauf gekürzt worden. Und auch dürfen Verträge nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängert werden. Diese Regeln gelten jedoch nur, wenn man nicht zuvor schon einem Tarif zugestimmt hat.

Verträge für Fitnessstudios wurden ähnlich angepasst. Ebenso müssen die Verträge jetzt monatlich kündbar sein und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Langfristige Verträge können über einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Fitnessstudios beendet werden. Dieser muss seit Juli letzten Jahres auf der Webseite jedes Studios zu finden sein. Beachtet werden sollte jedoch, dass die neuen Änderungen nur für Verträge gelten, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen worden sind. Für ältere Verträge gelten sie nicht. Zudem sind außerordentliche, fristlose Kündigungen unter bestimmten Umständen immer möglich.

Fazit

Generell sollte man als Verbraucher wissen, dass Widerruf und Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben sind. Man erhält innerhalb von zwei Jahren nach Kaufabwicklung immer Schadensersatz, falls die Leistung des Produkts nachlässt. Im Gegensatz dazu sind Garantie und Umtausch eine freiwillige Leistung des Anbieters, die auf Kulanz beruht. Auch für Vertragsschließungen gelten oftmals einheitliche Regeln, wie z.B. bei Handy- oder Fitnessstudioverträgen. Bei jedem Vertrag muss einem bewusst sein, dass es immer auch Ausnahmefälle gibt. Insgesamt ist es jedoch unabdinglich, seine Rechte zu kennen und sich demnach vor einer Vertragsschließung ausreichend zu informieren. 

Autoren:

Kamiar Bar Bar und Maurice Impraim sind CEOs der Teaching Finance GmbH. Sie helfen insbesondere jungen Menschen, indem sie wichtige Finanztipps vermitteln. Auf ihren Social-Media-Kanälen können sie bereits über 1,3 Millionen Follower verzeichnen

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Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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