Mittwoch, Dezember 18, 2024
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Weitere Klagen von Masken-Lieferanten gegen den Bund

Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Das finanzielle Risiko für den Bund durch Klagen von Lieferanten von Corona-Masken ist noch einmal massiv gestiegen. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist sind im vergangenen Dezember weitere 26 Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium eingegangen, berichtet das Wirtschaftsmagazin „Capital“ (Onlineausgabe) unter Berufung auf das zuständige Landgericht Bonn.

Bei den neuen Masken-Klagen gehe es um einen Streitwert von insgesamt rund 450 Millionen Euro, sagte eine Sprecherin des Gerichts dem Magazin. Damit hat sich der drohende Schaden für die Bundesregierung weiter erhöht. Ende September hatte das Gesundheitsministerium den Gesamtstreitwert der damals bereits anhängigen Klagen von Masken-Lieferanten auf 988 Millionen Euro beziffert.

Die Klagen drehen sich um ein spezielles Beschaffungsverfahren für Schutzmasken, welches der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie aufsetzen ließ. Im sogenannten Open-House-Verfahren hatte sein Ministerium dann aber Zahlungen an zahlreiche Lieferanten verweigert, etwa weil es Qualitätsmängel bei den Masken oder eine verspätete Lieferung geltend machte. Dagegen haben viele Händler geklagt.

Wie die Gerichtssprecherin „Capital“ sagte, seien seit Mitte 2020 insgesamt 175 Klagen gegen den Bund eingegangen. In der umfangreichsten Einzelklage gehe es um 450 Millionen Euro.

Wie das Magazin weiter berichtet, hat das Gesundheitsministerium in einem Teil der Verfahren inzwischen Vergleiche mit den Klägern abgeschlossen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der damaligen Linke-Fraktion im Bundestag bezifferte das Ministerium die Gesamtzahl an Vergleichen kürzlich auf „rund 80“. Auf welche Gesamtkosten sich die Vergleiche summieren und um welche Gesamtzahl an Masken es dabei geht, wollte das Ressort von Minister Karl Lauterbach (SPD) allerdings nicht angeben.

Dem Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Linke) teilte das Gesundheitsministerium mit, es seien „neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch fiskalische Interessen und Verhandlungspositionen des Bundes im Rahmen von zukünftigen Vergleichsschlüssen betroffen“. Auf Anfrage des Magazins wollte sich das Ministerium nicht näher zu den Gründen für die pauschale Geheimhaltung äußern.


Foto: Landgericht Bonn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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