Donnerstag, Dezember 26, 2024
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Weiterbildung als Erfolgsfaktor: So können Steuerkanzleien ihre Mitarbeiter fördern 

Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ist für Steuerberater eine wesentliche Aufgabe. Infolge des Fachkräftemangels kann die Suche nach passenden Mitarbeitern allerdings zur Herausforderung werden. Gerade die Förderung von Weiterbildung ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Faktor, um Steuerfachkräfte zu begeistern. Denn speziell junge Menschen legen in der heutigen Zeit sehr viel Wert darauf, ihre persönliche Weiterentwicklung voranzutreiben. Dabei hoffen sie vermehrt auf die Unterstützung ihres Arbeitgebers.

Urlaubsgeld, betriebliche Altersvorsorge und Zusatzleistungen mögen spannende Vorteile sein, jedoch binden Steuerkanzleien qualifizierte Fachkräfte vor allem an sich, indem sie Weiterbildungen finanzieren. Für die Zeit nach der Weiterbildung setzen viele Steuerberater auf Rückzahlklauseln in der Hoffnung, dass ihre Mitarbeiter dadurch für einen gewissen Zeitraum in der Steuerkanzlei bleiben.

Warum das ein Fehler ist, wie Steuerkanzleien die Förderung und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter am besten finanzieren und worauf sie dabei achten sollten, sei im Folgenden verraten.

Einheitliche Regelungen für Weiterbildungsmaßnahmen in Steuerkanzleien

Die Weiterbildung der Mitarbeiter spielt in vielen Steuerkanzleien eine entscheidende Rolle, denn durch diese Form der Unterstützung demonstrieren Steuerberater ihre Wertschätzung für die berufliche Weiterentwicklung des Personals. Nicht nur erweitern die Mitarbeiter auf diese Art und Weise ihre Kenntnisse und Fähigkeiten – die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten stärkt auch die Motivation und das Engagement der Arbeitnehmer. Darüber hinaus positionieren sich Steuerkanzleien als attraktive Arbeitgeber mit einem positiven Image in der Branche. 

Trotz all dieser Vorteile kommt es jedoch häufig vor, dass Steuerberater ihre Mitarbeiter zwar fördern möchten, aber keine einheitliche Regelung in Bezug auf Weiterbildungsmaßnahmen treffen. Stattdessen handhaben sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter individuell, ohne klare Richtlinien oder einheitliche Vorgehensweisen zu haben. Diese fehlenden Regelungen werfen viele Fragen unter den Mitarbeitern auf und sorgen nicht selten für Unmut. Entsprechend wichtig ist es, dass Steuerkanzleien Maßnahmen ergreifen, um einheitliche Regelungen für die Weiterbildung der Mitarbeiter zu etablieren.

Eine einheitliche Regelung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass für alle Weiterbildungen dieselbe Ausgestaltung vorgenommen werden muss. Vielmehr geht es darum, bestimmte Kriterien festzulegen und verschiedene Optionen anzubieten, sei es über eine zeitliche Freistellung oder finanzielle Unterstützung. Wichtig ist, dass ein Grundschema vorhanden ist, um Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Steuerberater auch die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsmaßnahmen festlegen – so zum Beispiel, unter welchen Prämissen die Kanzleileitung eine bestimmte Weiterbildung ermöglicht. 

Weiterentwicklung der Mitarbeiter als Wettbewerbsvorteil

Als Steuerkanzlei lohnt es sich generell, großzügig zu sein – gerade dann, wenn es um die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen geht. Denn indem Steuerberater die Kosten für Weiterbildungen tragen, können sie sich von der Konkurrenz abheben. Steuerkanzleien, die ihren Mitarbeitern finanzielle Unterstützung und zeitliche Flexibilität gewähren, können im Wettbewerb mithalten. Allerdings sollten sie Weiterbildungen nicht blindlings fördern, sondern stattdessen auch Eigeninitiative von ihrem Personal fordern. Die Mitarbeiter, die es mit der Weiterbildung ernst meinen, zeigen zum Beispiel Eigenengagement, indem sie vorab Überstunden leisten oder Urlaubstage nutzen, um die fehlenden Tage während der Prüfungsvorbereitung zu kompensieren. Für das Unternehmen sind diese Mitarbeiter von großem Wert.

So fördern Steuerberater Vertrauen und Loyalität

Oftmals neigen Kanzleileitungen dazu, Rückzahlklauseln mit ihren Mitarbeitern zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die Kanzlei die Weiterbildungskosten übernimmt, im Falle eines Wechsels in eine andere Kanzlei innerhalb einer bestimmten Zeitspanne jedoch einen Teil der Kosten zurückverlangt. Diese Vorgehensweise sollte vermieden werden, denn letztlich führt sie dazu, dass Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden, die eigentlich gerne wechseln würden, es aufgrund der finanziellen Belastung jedoch nicht tun.  Diese Mitarbeiter zählen häufig nicht zu den motiviertesten, was unterm Strich einen deutlich höheren wirtschaftlichen Schaden verursacht, als auf den Weiterbildungskosten sitzen zu bleiben. Die uneingeschränkte Übernahme der Weiterbildungskosten signalisiert hingegen Vertrauen und fördert echte Loyalität.

Übrigens: Neben den herkömmlichen Weiterbildungsmaßnahmen wie Seminaren und Lehrgängen gibt es mittlerweile auch alternative Möglichkeiten. So existieren zum Beispiel fortlaufende Angebote und digitale Plattformen, auf denen sich Mitarbeiter selbstständig zu verschiedenen Themenbereichen weiterbilden können. Nicht nur ermöglichen diese Maßnahmen den regelmäßigen Austausch mit anderen Steuerkanzleien, Experten und Steuerfachkräften– sie sind oft auch kostengünstiger als traditionelle Weiterbildungsmaßnahmen.

Autor

Michael Wohlfart ist Kanzleiberater und – gemeinsam mit Bastian Schoder – einer der beiden Geschäftsführer der Kanzleibooster GmbH. Gemeinsam haben sie die Weiterbildungsplattform Kanzlei Club ins Leben gerufen, die Kanzleien bei der effizienten Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt. Mithilfe des Kanzlei Clubs lernen Steuerfachkräfte unter anderem, wie sie produktiver und gleichzeitig entspannter arbeiten, Aufgaben priorisieren oder wie ein gelungenes, harmonisches Miteinander aussieht. Über umfassende Trainingsvideos, Mitarbeitersprechstunden und zahlreiche Beispiele und Tipps aus der Praxis werden Mitarbeiter durch das Programm geführt.

Bildquelle: Kanzleibooster GmbH

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Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder.

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