Den Haag (dts Nachrichtenagentur) – Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Donnerstag in der Anklage gegen Israel den Vorwurf Südafrikas gehört. Südafrika beschuldigte Israel, bei seinem militärischen Vorgehen im Gazastreifen ein „Muster von völkermörderischem Verhalten“ gezeigt zu haben.
Völkermorde würden nie im Voraus verkündet werden, argumentierte das Land. Dem Gericht lägen jedoch „die Beweise der letzten 13 Wochen vor, die unbestreitbar ein Verhaltensmuster und eine damit verbundene Absicht zeigen, die eine plausible Behauptung von völkermörderischen Handlungen rechtfertigen“, so die südafrikanischen Ankläger.
Das Vorgehen Israels habe die 2,3 Millionen Einwohner des Gazastreifens einem beispiellosen Ausmaß an Angriffen ausgesetzt, was zum Tod von Tausenden von Zivilisten und zur Zerstörung von Häusern und wichtiger öffentlicher Infrastruktur geführt habe. „Dieses Töten ist nichts anderes als die Zerstörung von palästinensischem Leben. Es wird vorsätzlich begangen, niemand wird verschont, nicht einmal Neugeborene“, so die Vertreter Südafrikas.
Zivilisten seien „in ihren Häusern, an Orten, an denen sie Schutz suchten, in Krankenhäusern, in Schulen, in Moscheen, in Kirchen und bei dem Versuch, Nahrung und Wasser für ihre Familien zu finden“ getötet worden, argumentierte die Anklage. Sie seien selbst dann getötet worden, „wenn sie versucht haben, auf von Israel als sicher deklarierten Routen zu fliehen“. Südafrika warf Israel zudem vor, nicht ausreichend humanitäre Hilfe geleistet zu haben und das Risiko des Todes durch Verhungern und Krankheit geschaffen zu haben.
Am Freitag soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Dann darf sich Israel gegen die Vorwürfe verteidigen. Das Gericht soll zunächst nur über den Eilantrag entscheiden. Das Hauptverfahren kann Jahre dauern.
In der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ wird Völkermord definiert als „Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Darunter fallen etwa die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe und die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Foto: Friedenspalast Den Haag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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