Sonntag, Dezember 22, 2024
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US-Berufungsgericht hält Zugang zu Abtreibungspille mit Einschränkungen aufrecht

New York, 13. Apr – Die Abtreibungspille Mifepriston wird nach dem Urteil eines Berufungsgerichts in den USA nun doch vorerst weiter erhältlich sein – allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Das Gericht in New Orleans setzte einen Teil der Anordnung des US-Bezirksrichters Matthew Kacsmaryk aus Amarillo in Texas vom vergangenen Freitag aus, mit der die Zulassung des Medikaments durch die US-Arzneimittelbehörde FDA außer Kraft gesetzt worden war. Die Regierung um US-Präsident Joe Biden und der Mifepriston-Hersteller Danco Laboratories hatten daraufhin eine sofortige Aussetzung dieser Verbotsanordnung gefordert.

Das Berufungsgericht lehnte es aber ab, Teile von Kacsmaryks Anordnung zu blockieren, die die seit 2016 eigentlich aufgehobenen Beschränkungen für den Vertrieb der Pille wieder in Kraft setzen sollen. Neben der Vorgabe persönlicher Arztbesuche für die Verschreibung und Abgabe des Medikaments umfassen diese Beschränkungen auch die Begrenzung der Anwendung auf die ersten sieben statt wie bisher ersten zehn Wochen der Schwangerschaft. Die Anordnung von Kacsmaryk soll ab Freitag gelten.

Die Entscheidung vom Mittwochabend stammt von einem Gremium aus drei Richtern des fünften Bundesberufungsgerichts, von denen zwei vom damaligen Präsidenten Donald Trump und eine Richterin von damaligen Präsidenten George W. Bush ernannt wurden. Trump und Bush sind Republikaner. Die von Bush ernannte Richterin Catharina Haynes war teilweise anderer Meinung und erklärte, sie hätte Kacsmaryks Anordnung vorübergehend ganz blockiert.

Der vorläufige Aufschub soll so lange gelten, bis der fünfte Bundesberufungsgerichtshof die Berufung der Regierung gegen Kacsmaryks Anordnung eingehender prüfen kann. Diese Berufung könnte von einem anderen Gremium verhandelt werden. Gegen die Entscheidung kann noch beim Obersten US-Gerichtshof Berufung eingelegt werden. Kacsmaryks Entscheidung steht im Widerspruch zur Entscheidung eines anderen Bundesrichters, die ebenfalls am vergangenen Freitag erging und die FDA anordnete, den Zugang zu Mifepriston in 17 Bundesstaaten und dem District of Columbia ohne neue Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Die US-Regierung bat den Richter in diesem Fall, seine Anordnung im Lichte der von Kacsmaryk zu präzisieren.

Bei den Entscheidungen der beiden Richter handelt es sich um einstweilige Verfügungen, die noch nicht endgültig sind und in Kraft bleiben sollen, solange die Klagen anhängig sind. Die Klage vor Kacsmaryk wurde im November von vier gegen Abtreibung kämpfenden Ärzteverbänden und vier gegen Abtreibung kämpfenden Ärzten gegen die FDA eingereicht. Sie behaupten, die Behörde sei bei der Zulassung von Mifepriston im Jahr 2000 unsachgemäß vorgegangen und habe die Sicherheit des Medikaments bei der Verwendung durch Frauen unter 18 Jahren zum Schwangerschaftsabbruch nicht angemessen berücksichtigt.

Das Fünfte Berufungsgericht erklärte am Mittwoch, dass die Anfechtung der ursprünglichen Zulassung aus dem Jahr 2000 durch die Gruppen zu spät eingereicht worden seien. Die Anfechtung der späteren Maßnahmen der FDA, einschließlich der Änderungen im Jahr 2016 und der jüngsten Entscheidung, Mifepriston per Telemedizin zu verschreiben und per Post zu versenden, sei jedoch rechtzeitig erfolgt. Hunderte von Führungskräften von Biotech- und Pharmaunternehmen hatten am Montag in einem offenen Brief die Aufhebung von Kacsmaryks Entscheidung gefordert, da sie die Autorität der FDA untergrabe und jahrzehntelange wissenschaftliche Erkenntnisse über die Sicherheit des Medikaments ignoriere.

Der ohnehin hitzige Streit über Abtreibung in den USA hatte sich nochmals verschärft, seit der Oberste Gerichtshof sein Grundsatzurteil von 1973, das ein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung anerkennt, aufgehoben hat und die Entscheidung darüber den Bundesstaaten überlässt.

US-Berufungsgericht hält Zugang zu Abtreibungspille mit Einschränkungen aufrecht

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Ewa Urban auf Pixabay

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