UPDATE Berlin, 08. Dez – Trotz einer ersten Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht hält die Union an ihrer Klage gegen die von der Ampel-Koalition beschlossene Klimarücklage von 60 Milliarden Euro fest. Das Gericht in Karlsruhe habe zwar den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, sagte Vizefraktionschef Mathias Middelberg am Donnerstag in Berlin: „Wir bleiben dennoch zuversichtlich, was den Ausgang der Hauptsache angeht.“ Das Gericht habe „sehr dezidiert Fragen und auch Zweifel angemeldet im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit“ des zweiten Nachtragshaushalts für 2021. Dies sei „ein Warntag für den Bundesfinanzminister und seine Haushaltspolitik“. Er hoffe auf eine Entscheidung in der Hauptsache im kommenden Jahr.
Die oppositionelle Unions-Fraktion im Bundestag klagt gegen den Beschluss der damals neugebildeten Koalition aus SPD, Grünen und FDP, mit einem zweiten Nachtragshaushalt für den Etat 2021 60 Milliarden Euro ungenutzter Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben. Damit verschaffte sich die Koalition mehr finanziellen Spielraum für die kommenden Jahre.
Der entsprechende Beschluss des Bundestages fiel erst Anfang 2022. Das Gericht erklärte in seiner Begründung zur Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung, dass die Klage nicht von vornherein unzulässig oder unbegründet sei. Ebenso sei die Möglichkeit nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Zeitpunkt der Verabschiedung das Grundgesetz verletze.
Union scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen Klimarücklage
Quelle: Reuter
Symbolfoto: Bild von Udo Pohlmann auf Pixabay
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