Berlin, 08. Feb – Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland will laut einer Studie des gewerkschaftsnahen WSI-Instituts spätestens ab 18.00 Uhr Feierabend haben. Wenn sie die Wahl hätten, entschieden sich nur gut drei Prozent für einen späteren Feierabend, erklärte das Forschungsinstitut der Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch. Vor allem Arbeitgeberverbände fordern eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Sie argumentieren, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben falle leichter, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit über den Tag verteilen und am Abend am Schreibtisch sitzen könnten, etwa wenn Kinder schliefen.
„Mit realen Arbeitszeitwünschen hat das aber kaum etwas zu tun“, widersprach nun das WSI. Dies habe eine Auswertung der Daten von über 2300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ergeben, die im November 2022 an einer Befragung teilgenommen hätten. Demnach möchte der größte Teil je nach Arbeitsbeginn zwischen 14.00 und 17.00 Uhr Feierabend machen. Frauen wollten rund eine Stunde früher aufhören als Männer. Ansonsten seien die Muster ähnlich, auch bei Eltern und Kinderlosen. Den Wunsch, auch nach 18.00 Uhr zu arbeiten, hätten nur 3,4 Prozent aller Befragten geäußert. Dass Abendarbeit deutlich häufiger vorkomme, habe nichts mit Interessen von Beschäftigten zu tun, sondern verschärfe in vielen Fällen Vereinbarkeitskonflikte.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vereinbart, die „flexiblere Arbeitszeitmodelle“ ermöglichen soll. Arbeitgeber dringen darauf, stärker auf die Wochenarbeitszeit abzustellen statt auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich. Auch die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn, die bei Abendarbeit derzeit genauso gilt, spielt dabei eine Rolle.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte im Dezember eine Reform im Jahr 2023 angekündigt. „Wir werden praxistaugliche Lösungen vorlegen“, sagte der SPD-Politiker der „Rheinischen Post“. Dabei soll es vor allem um die Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts gehen, dass Arbeitszeiten transparent und nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen.
Studie: Beschäftigte wollen ab 18.00 Uhr Feierabend
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Birgit auf Pixabay
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