Freitag, November 22, 2024
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Start-up BW Pre-Seed startet erfolgreich ins Jahr 2024

Start-up BW Pre-Seed startet erfolgreich ins Jahr 2024: Acht Finanzierungszusagen für junge Unternehmen

Hoffmeister-Kraut: „Gerade in den Zeiten, in denen es für junge Unternehmen schwierig ist, müssen wir als Land unterstützend zur Seite stehen.“

Start-up BW Pre-Seed des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L-Bank fördert auch 2024 wieder neue innovative Unternehmen mit bis zu 200.000 Euro, um sich in ihrem jeweiligen Marktumfeld zu festigen und weiterentwickeln zu können. Die meisten dieser Unternehmen sind erst 2023 gegründet worden und erhalten durch die Start-up BW Pre Seed-Förderung den nötigen finanziellen Spielraum in der schwierigen Anfangsphase. „Gerade in den Zeiten, in denen es für junge Unternehmen schwierig ist, müssen wir als Land unterstützend zur Seite stehen“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Künstliche Intelligenz ist der klare Themenschwerpunkt in der ersten Auswahlrunde 2024. Das zeigt, dass junge baden-württembergische Unternehmerinnen und Unternehmer die riesigen Chancen auf diesem Gebiet erkannt haben und nutzen wollen.

Die Fördersumme bei Start-up BW Pre-Seed beträgt pro Unternehmen maximal 200.000 Euro, wovon das Land 80 Prozent übernimmt, ein Co-Investor trägt 20 Prozent der Summe. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Baden-Württemberg-Bezug für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Die L-Bank koordiniert das Programm Start-up BW Pre-Seed zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und ist nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung der Fördermittel und die Prüfung der Verwendung zuständig.

„Existenzgründungen finanziell zu unterstützen, ist für die L-Bank ein zentraler Aspekt zukunftsorientierter Wirtschaftsförderung“, sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank. „Start-up BW Pre-Seed setzt in einer sehr frühen Phase der Unternehmensentwicklung an und gibt erfolgversprechenden Unternehmen die Chance, die eigene Geschäftsidee zu konsolidieren und Produkte am Markt zu etablieren. Es ist somit die perfekte Ergänzung anderer Start-up-Förderprogramme der L-Bank.“

Geförderte Unternehmen
Folgende Unternehmen haben eine Förderzusage erhalten und können jetzt den formalen Antrag stellen:

· alloqis GmbH, Böblingen – Softwarelösungen für eine optimal abgestimmte ressourceneffiziente Planung unternehmerischer Produktions- und Vertriebsprozesse (www.alloqis.de)
· CADAICO GmbH, Esslingen – KI-Softwarelösungen für die Effizienzoptimierung von CAD-Prozessen basierend auf dem CADAI-Modell (www.cadai.co)
· Celekohr GmbH, Böblingen – 3D-Modellierung von technischen Plänen und Zeichnungen für die Architektur- und Baubranche mit Hilfe von KI (www.celekohr.de)
· Craftomatic GmbH, Uhldingen-Mühlhofen – Entwicklung, Vermarktung und Betreuung eines smarten Zeiterfassungssystems für Unternehmen insbesondere für komplexere Außentätigkeiten der Mitarbeitenden (www.craftomatic.de)
· MATVIS GmbH, Tübingen – Entwicklung und Vermarktung von Sicherheitslösungen für KI-Systeme (www.matvis.com)
· Onuava GmbH, Heidelberg – Dienstleister für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden bei der Erfüllung des Kinderwunsches durch Fertility & Family Building Benefits unterstützen wollen (www.onuava.de)
· TeamDynamicsAI UG, Heilbronn – KI-Assistent für Unternehmen zur Verbesserung ihres Personal-Service (Information und Betreuung) (www.teamdynamicsai.com)
· XaiTeck GmbH, Wendlingen – KI-basierte Softwarelösungen für Unternehmen

Weitere Informationen:
Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed fördert das Land Baden-Württemberg seit 2018 Gründungsvorhaben. Dafür stehen auch 2024 wieder rund sieben Millionen Euro zur Verfügung. Bislang konnten über das Programm rund 230 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt werden.

Über die Förderfähigkeit eines Start-ups entscheidet ein zentrales Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L-Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen.

Bild Titelbild/ Bildquelle: Bild von Gerd Altmann für pixabay

Quelle BW

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