Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Sprecher und Mit-Initiator des Volksentscheids „Berlin 2030 klimaneutral“ Stefan Zimmer will nicht zwangsläufig vor Gericht klagen, falls der Senat nach einer erfolgreichen Abstimmung das Ziel verfehlen sollte, die Stadt bis 2030 klimaneutral zu machen. „Wenn wir sehen, dass der Senat und die Bevölkerung und die Wirtschaft wirklich alles tun und sich wirklich was verändert und wir 2030 dann bei 85 Prozent sind, würde ich persönlich auch keine Klage unterstützen“, sagte Zimmer dem „Tagesspiegel“.
Entscheidend sei zunächst, dass die Landesregierung ehrgeizigere Maßnahmen umsetze. „Und wenn es am Ende dann 2032 wird, dann hat der Senat zwar das Gesetz verfehlt und man könnte theoretisch dagegen klagen, aber wir hätten immer noch 13 Jahre gewonnen“, sagte Zimmer. Als eine grundsätzliche Absage an eine Klage will der Mit-Initiator des Volksbegehrens dies jedoch nicht verstanden wissen. „Wenn wir sehen, dass sich nächstes, übernächstes Jahr erst mal gar nichts verändert und auch der neue Senat sich überhaupt nicht anstellt, dieses Gesetz umzusetzen, dann hätten wir zumindest die Möglichkeit, auch vor Gericht zu gehen“, sagte er.
Die Initiative glaubt gut eine Woche vor dem Volksentscheid weiter an einen Erfolg. Denn bis Mitte der Woche hätten bereits 413.427 Menschen Briefwahl beantragt. „Das wären mehr als die Hälfte der Ja-Stimmen, die wir brauchen. Von daher bin ich vorsichtig optimistisch, dass wir das tatsächlich hinkriegen. Aber es wird eine knappe Kiste“, sagte Mit-Initiator Zimmer.
Am 26. März stimmen die Berliner über den Klima-Volksentscheid ab. Die Initiatoren wollen damit erreichen, dass sich Berlin gesetzlich dazu verpflichtet, bereits bis 2030 statt 2045 klimaneutral zu werden.
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