Frankfurt, 28. Mrz – Die Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding verkürzt die Speicherdauer der Restschuldbefreiung ab sofort auf sechs Monate von drei Jahren. Die Schufa werde alle Einträge einer Privatinsolvenz, die zum Stichtag 28. März länger als sechs Monate in ihrer Datenbank gespeichert sind, löschen, kündigte die Wiesbadener Agentur am Dienstag an. „Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart,“ erklärte Vorstandmitglied Ole Schröder. Die Entscheidung trifft laut Schufa-Angaben momentan rund 250.000 Personen: Diese müssten nichts unternehmen – ihre Einträge würden automatisch nach dem Ablauf der halbjährigen Speicherfrist gelöscht.
Die Auskunftei hat ihre Praxis angesichts eines laufenden Gerichtsverfahrens am Bundesgerichtshof (BGH) geändert: Das BGH will mit dem Urteil in einer Klage eines Verbrauchers gegen die vermeintlich unzulässige dreijährige Speicherdauer zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Die Auffassung der europäischen Justizbehörde wurde jedoch schon Mitte März klar, als der Generalanwalt des EuGH sich für eine verkürzte Speicherdauer der Restschuldbefreiung ausgesprochen hatte. Doch auf einen endgültigen Abschluss der Klage in Deutschland könnte die Auskunftei noch mehrere Jahre warten müssen, heißt es in der Mitteilung der Schufa. „Das wollen wir verhindern“, begründet sie die Verkürzung der Speicherdauer vor dem Gerichtsurteil.
Schufa speichert Privatinsolvenz-Daten nur noch für sechs Monate
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Vi Don auf Pixabay
Hier finden Sie die aktuellen Livestream-Folgen. Mehr aus Web3, NFT und Metaverse
Kennen Sie schon unser neues Wirtschaftsmagazin „Paul F„? Jetzt bei Readly lesen.Eine kostenlose Leseprobe von Paul F gibt es bei United Kiosk. Ebenfalls finden Sie die aktuelle Ausgabe im Lesezirkel von Sharemagazines.