Moskau, 30. Dez – Ausländische Investoren aus sogenannten „unfreundlichen“ Staaten müssen möglicherweise beim Verkauf russischer Vermögenswerte massive Abschläge in Kauf nehmen. Das Finanzministerium in Moskau veröffentlichte am Freitag das Protokoll einer Sitzung der zuständigen Regierungskommission vom 22. Dezember, in dem über einen Abschlag von „mindestens 50 Prozent des Marktwertes“ die Rede ist.
Diskutiert wurde demnach auch eine Pflicht zu gewissen Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren oder von zehn Prozent des Wertes der Transaktion an den Staat. Betroffen wären „ausländische Personen, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die unfreundliche Handlungen gegen russische juristische und natürliche Personen begehen“.
Mit „unfreundlich“ werden in Russland Staaten bezeichnet, die nach dem Einrücken in die Ukraine Sanktionen verhängt haben. Dazu zählen etwa die EU-Staaten oder die USA. Es blieb zunächst unklar, wie die Regierung in Moskau die besprochenen Maßnahmen umsetzen würde und ob sie für jeden Verkauf gelten sollen.
Im Sommer war eine Gesetzesvorlage im Parlament gescheitert, die es erlaubt hätte, westliche Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete im August ein Dekret, die es Investoren aus „unfreundlichen“ Ländern verbietet, Anteile an gewisse Schlüssel-Branchen wie dem Energiesektor und Banken ohne seine ausdrückliche Genehmigung zu veräußern.
Russland – „Unfreundliche“ Investoren sollen bei Verkauf halben Preis erhalten
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Photo Mix auf Pixabay
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