Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Investoren in Deutschland, die aufgrund der Sanktionen bei ihren Börsengeschäften in Russland Geld verloren haben, sollen nicht entschädigt werden.
„Ein gesetzlicher Verlustausgleich bzw. Schadensersatzanspruch zugunsten betroffener Anleger ist nicht vorgesehen“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Kenntnisse darüber, wie hoch das aktuell in Russland verbliebene Investitionsvolumen ist. Es werde auch kein Register über Investoren oder Anleger geführt.
Viele Anleger hatten auf US-Dollar lautende Aktienzertifikate auf russische Aktien wie Gazprom oder Rosneft gekauft, sogenannte „ADRs“. Da lockten noch kurz vor Beginn des Krieges dicke Renditen, mit den Sanktionen wurde aber der Zugang zu Dividenden abgeschnitten und die Papiere sind über die Börse auch nicht mehr einfach handelbar.
Einer Auswertung der Deutschen Bundesbank zufolge hielten deutsche private Haushalte und deutsche Unternehmen bei inländischen Banken Ende Januar 2022 Hinterlegungsscheine auf russische Aktien im Marktwert von etwa 3,23 Milliarden Euro. Ende April 2024 belief sich dieser Bestand noch auf 1,83 Milliarden Euro.
Foto: Turm des Kreml in Moskau mit dem Moskauer Bankenviertel im Hintergrund (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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