Berlin, 12. Apr – Die Bundesregierung will künftig den Konsum und Anbau von Cannabis für Erwachsene teilweise erlauben. In „nicht-gewinnorientierten Vereinigungen“ sollen zunächst die Mitglieder pro Tag bis zu 25 Gramm und im Monat bis 50 Gramm Cannabis kaufen können, erklärten Gesundheits-, Landwirtschafts- und Justizministerium am Mittwoch in Berlin. Ein bundesweiter freier Verkauf in Geschäften soll aber nach Einwänden der EU-Kommission frühestens nach fünfjährigen regionalen Modellversuchen ermöglicht werden. „Wir schaffen kein Problem, sondern wir versuchen ein Problem zu lösen“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Wir dürfen die Augen vor der Realität nicht verschließen“, erklärte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) mit Hinweis auf die hohe Zahl der Cannabis-Konsumenten. „Illegale Dealer werden sich nicht freuen. Der Schwarzmarkt wird sich schwarz ärgern.“
Die Ampel-Koalition überarbeitete nach Einwänden aus Brüssel ihre im Oktober vorgestellten Eckwerte und entschied sich nun für ein zweistufiges Modell. Neben dem Konsum werden in der ersten Phase in den „Cannabis-Clubs“, die bis zu 500 Mitglieder aufnehmen dürfen, für den Selbstanbau pro Monat bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge erlaubt. Für diese Phase ist nach Angaben von Özdemir und Lauterbach keine weitere Genehmigung durch die EU-Kommission nötig. „Der Konsum soll noch 2023 legal werden“, sagte der Grünen-Politiker. In dem Regierungskonzept ist auch eine Amnestie für bestimmte Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Cannabis-Konsum vorgesehen.
Erst in einem zweiten Schritt soll dann die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften in regional begrenzten und befristeten Modellvorhaben möglich werden. Dies wird als wissenschaftliche Studie laufen, um Vorbehalte der EU-Kommission auszuräumen. Vorschläge für diese zweite Säule, etwa welche Geschäfte Cannabis verkaufen und welche Firmen Cannabis für Lieferketten produzieren dürfen und wo die Modellregionen liegen, will die Ampel-Regierung nach der Sommerpause vorlegen.
Lauterbach betonte, dass die wissenschaftliche Untersuchung dabei „ergebnisoffen“ sei. „Ich kann nicht ausschließen, dass es bei der ersten Säulen bleibt“, sagte Lauterbach. Geklärt werden muss auch noch, ob für sichere Lieferketten auch Cannabis-Import ermöglicht werden soll.
Ein bundesweiter, freier Cannabis-Verkauf wäre also erst nach dieser fünfjährigen Testphase und einer erneuten Zustimmung der EU-Kommission möglich. Man werbe in der EU mit gleichgesinnten Ländern darum, dass man bis dahin die europäischen Regeln verändern könne, betonten beide Minister.
Die Ministerien betonen, dass bei der Teil-Legalisierung die Qualität des Cannabis kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugend- sowie Gesundheitsschutz gewährleistet werden solle. Zudem soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Er erwarte, dass illegale Verkäufe an Jugendliche abnehmen werden, weil Dealer diese vor allem abhängig machen wollten.
Medizinisches Cannabis gibt es in Deutschland seit 2017 auf Rezept. Im Jahr 2022 hatten nach Angaben des Gesundheitsministerium vier Millionen Menschen in Deutschland Cannabis konsumiert.
Berlin, 12. Apr – Die Bundesregierung hat die Pläne für eine Teil-Legalisierung von Marihuana und Haschisch vorgestellt. Erwachsene sollen nach dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Plänen des Gesundheits-, Landwirtschafts- und Justizministeriums künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat anbauen können. In „nicht-gewinnorientierten Vereinigungen“ sollen die Mitglieder pro Tag bis zu 25 Gramm und im Monat bis 50 Gramm Cannabis kaufen können. Für den Selbstanbau sind für Mitglieder zudem pro Monat bis zu sieben Samen oder 5 Stecklinge erlaubt. Die drei Ministerien wiesen am Mittwoch darauf hin, dass man sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission auf ein Zwei-Säulen-Modell geeinigt habe. Die Bundesregierung hatte bereits im Oktober ein Eckpunktepapier vorgelegt.
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in diesen Vereinigungen sowie der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. In einem zweiten Schritt soll dann die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften in regional begrenzten und befristeten Modellvorhaben möglich werden. Dies wird als wissenschaftliche Studie deklariert, um Vorbehalt der EU-Kommission auszuräumen.
Die Ministerien betonen, dass bei der Teil-Legalisierung die Qualität des Cannabis kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugend- sowie Gesundheitsschutz gewährleistet werden solle. Zudem soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Medizinisches Cannabis gibt es in Deutschland seit 2017 auf Rezept. Im Jahr 2022 hatten nach Angaben des Gesundheitsministerium vier Millionen Menschen in Deutschland Cannabis konsumiert.
Regierung legt Eckpunkte für Teil-Legalisierung von Cannabis vor
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Pfüderi auf Pixabay
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