Berlin, 13. Apr – Die in der Bundesregierung geplante Vorgabe eines 65-Prozent-Anteils von Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch ist nach Einschätzung des Handwerks zum 1. Januar 2024 nicht umsetzbar. Angesichts des notwendigen Vorlaufs und der sich abzeichnenden Zeitschiene der Gesetzgebung „erscheint ein Start der 65-Prozent-EE-Vorgabe erst ab 2025 realistisch“, heißt es in einer Reuters am Donnerstag vorliegenden Stellungnahme des Zentralverbandes des Handwerks (ZDH). Auch der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) fordert eine Verschiebung um mindestens sechs Monate auf frühestens den 1. Juli 2024.
In ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium kritisieren beide Verbände zudem einen Mangel an Technologieoffenheit beim erklärten Ziel, Heizungen klimafreundlicher zu gestalten. „Wenngleich das Konzept teilweise technologieoffen gestaltet ist, so werden die Wärmepumpentechnologie und die Wärmenetze als Technologien priorisiert“, erklärte der ZDH. Die Vorgaben etwa für den Einbau einer Gasheizung, die später mit Wasserstoff betrieben werden könnten, seien „überzogen und leider geeignet, die Nutzung dieser Technologie zu verhindern“.
Der ZVSHK verwies auch auf lange Lieferzeiten etwa bei Wärmepumpen von einem Jahr, aber auch lange Genehmigungszeiten für Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Laut einer Internetplattform von Energieberatern liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim BAFA etwa für Anträge für Investitionszuschüsse zu Wärmepumpen bei 128 Tagen zwischen Antragstellung und Genehmigung. Hinzu kämen durchschnittlich 130 Tage zwischen Einreichen der Abschlussrechnung und Auszahlung der Förderung.
Auch die im Gesetz genannten Übergangsregelungen sieht der Fachverband ZVSHK kritisch. Dort heißt es, dass für eine befristete Zeit im Fall einer Havarie der alten Heizung auch gebrauchte oder geliehene Gasheizungen eingebaut werden könnten. Dies geht laut dem Verband, der nach eigenen Angaben rund 49.000 Fachunternehmen mit über 392.000 Beschäftigten vertritt, an der Wirklichkeit vorbei: „Das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk in Deutschland hat keinerlei Erkenntnisse zum Vorliegen oder zum Aufbau eines entsprechenden Marktes.“ Zudem seien Probleme mit der Zulassung gebrauchter Produkte zu befürchten.
Ab 2024 soll vorgeschrieben werden, dass beim Neueinbau von Heizungen diese zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich verringern und damit dem Klimaschutz dienen. Mit Gas- und Ölheizungen ist diese Vorgabe in der Regel nicht erreichbar. In dem Entwurf erwartet die Regierung, dass künftig jedes Jahr etwa 742.000 Heizungsanlagen ausgetauscht werden.
Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Regierung abgestimmt und soll im April vom Kabinett beschlossen werden. Unklar ist auch noch, wie die von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigte Förderung für Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen aussehen soll. Dazu soll die Richtlinie zur Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude angepasst werden. Habeck hatte versprochen, für sie komme der Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht teurer als eine herkömmliche Gasheizung.
Pflicht für klimafreundlichen Heizungstausch verschieben
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Vinzenz Lorenz M auf Pixabay
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