Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant eine Änderung der Vorgaben für das Töten von Embryos in Hühnereiern. Das teilte das Ministerium unter Leitung von Cem Özdemir (Grüne) auf Anfrage dem „Spiegel“ mit.
Die Vorgaben könnten etwas lockerer werden. „Der neue wissenschaftliche Erkenntnisstand erfordert nach Auffassung des BMEL Anpassungen im Tierschutzgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen sowie Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei zu ermöglichen“, teilte das Ministerium mit. Die schwarz-rote Koalition hat das Töten geschlüpfter Küken verboten. Ab Jahresbeginn 2024 sollen demnach auch Embryonen im Ei ab dem siebten Tag geschützt sein.
Brütereien müssten dann Verfahren nutzen, um schon vorher das Geschlecht zu bestimmen. Solche Verfahren gibt es, sie funktionieren bisher aber erst nach dem siebten Tag verlässlich. Das Ministerium, das laut Gesetz kommende Woche dem Bundestag dazu einen Bericht zustellen muss, bestätigt das: „Ergebnis des Berichts ist, dass Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag den Brütereien bis zum 1. Januar 2024 nicht zur Verfügung stehen.“ Allerdings liegen dem Ministerium nach eigenen Angaben auch neue Erkenntnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen vor.
„Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.“ Erst ab Tag 13 könne ein Schmerzempfinden der Embryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.
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