Im Fall der Unternehmensnachfolge assoziieren die Meisten ein ganz bestimmtes Szenario: Ein älterer Unternehmer übergibt sein Lebenswerk in neue Hände, um den wohlverdienten Ruhestand anzutreten. Dies trifft aber längst nicht auf alle Nachfolgesituationen zu: Auch die meist jüngeren Gründer werden mit dieser Thematik konfrontiert. Was gilt es zu beachten, welche Exitstrategien gibt es und was bedeuten diese für die eigene künftige Rolle im Startup? Und keinesfalls zu vernachlässigen: wie lässt sich die Nachfolge finanzieren?
Der wohl häufigste Anlass für Nachfolgeregelungen bei Startups sind weitere Gründungsprojekte. Sogenannte Seriengründer oder „Serial Entrepreneurs“ entwickeln fortlaufend neue Geschäftsideen und sind meist mehr an deren Realisierung als am Profit interessiert. Da sie zudem die Herausforderungen der Frühphase reizen, tendieren die Seriengründer dazu, sich zeitnah nach der Umsetzung der aktuellen Geschäftsidee um das nächste Gründungsprojekt zu kümmern. Die hierfür benötigten zeitlichen und finanziellen Kapazitäten kann dann der (Teil-)Verkauf ihrer Unternehmensanteile sichern.
Das müssen Gründer berücksichtigen
Die grundlegendste Frage, die sich Gründer bei der Nachfolgeplanung stellen müssen, ist, ob das Startup überhaupt ohne sie weitermachen kann. Ist der Gründer etwa Gesicht und Marke des Jungunternehmens, so kann ein Ausstieg zu diesem Zeitpunkt nahezu unmöglich sein. Auch kommt es bei Startups häufig vor, dass die Geschäftsbeziehungen auf persönlicher Ebene liegen, wodurch die Trennung von Startup und Gründer ebenfalls verkompliziert wird.
Beim Anteilsverkauf muss zudem das Timing hinsichtlich der Unternehmensentwicklung beachtet werden. Optimal ist hierbei, wenn das Startup bereits über einen gewissen Bekanntheitsgrad innerhalb der Zielgruppe sowie ein solides Team und Geschäftsmodell verfügt. Gleichzeitig sollte das weitere Wachstumspotenzial aber noch attraktiv für Investoren sein, Gründer müssen hier also eine Balance finden. An dieser Stelle sollte auch berücksichtigt werden, dass der Nachfolgeprozess selbst meist mehrere Monate in Anspruch nimmt und somit der Stand der Unternehmensentwicklung bei Prozessbeginn ein anderer sein wird als bei Abschluss.
Exitstrategien und künftiger Einfluss
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten sind Nachfolgen bei Startups und mittelständischen Unternehmen weitgehend identisch, lediglich die familieninterne Nachfolge ist für Startups eher irrelevant. Im Wesentlichen stehen Gründern zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Die erste Exitstrategie bildet die Abgabe der operativen Tätigkeiten, die entweder von einem externen Geschäftsführer oder Mitarbeitenden übernommen werden können. Geeignet ist diese Exitstrategie insbesondere für die Gründer, die vorerst nur einen Teilexit anstreben beziehungsweise gar keine Anteile verkaufen möchten. Die Vorteile sind hierbei, dass die zeitliche Freiheit für eine neue Geschäftsidee geschaffen und gleichzeitig die Kontrolle über das alte Startup erhalten wird. Allerdings wird kein Erlös erzielt, der beispielsweise für das nächste Gründungsvorhaben verwendet werden kann.
Die andere Möglichkeit bildet der anteilige oder vollständige Verkauf der eigenen Unternehmensanteile. Dieser kann sowohl an Mitarbeitende im Rahmen eines Management Buy Outs (MBO), bestehende Anteilseigner im Rahmen eines Leveraged Buy Outs (LBO), oder auch an Unternehmensexterne bei einem Börsengang (IPO) oder Merger erfolgen. Ein MBO bietet Gründern dabei den Vorteil, den Käufer sowie seine Ziele gut zu kennen. Allerdings setzt diese Lösung eine funktionierende zweite Unternehmensebene voraus, die Erstgründern weitaus häufiger fehlt als Seriengründern.
Durch die Anzahl der zu verkaufenden Anteile können Gründer bei dieser Exitstrategie relativ genau festlegen, wie viel Einfluss auf das jeweilige Startup erhalten bleiben soll. Natürlich muss hierbei auch die Käuferseite berücksichtigt werden. Dabei sind vor allem strategische Investoren oftmals nur an einer vollständigen Übernahme interessiert, zum Beispiel Corporate-Venture-Capital-Einheiten, während andere – beispielsweise institutionelle Investoren – Teilübernahmen bevorzugen.
Finanzierungsmöglichkeiten hängen vom Einzelfall ab
Wie schlussendlich die genaue Finanzierungsstruktur einer Startup-Nachfolge aussieht, ist hoch individuell. Da in Deutschland IPOs und Merger äußerst selten sind, soll es an dieser Stelle ausschließlich um MBOs und LBOs gehen. Bei diesen beiden Exitstrategien bildet oftmals Fremdkapital in Form des klassischen Bankkredits die Finanzierungsform – vorausgesetzt das betreffende Startup ist Cash-Break-Even, erwirtschaftet also Gewinn, der die Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet.
Während die Investoren bei einem LBO meist keine Schwierigkeiten haben, der Forderung der Banken nach einer gewissen Eigenkapitalbeteiligung nachzukommen, müssen die Mitarbeitenden bei einem MBO meist auf zusätzliches Eigenkapital (oftmals in Form von Mezzaninekapital) einer Beteiligungsgesellschaft zurückgreifen. Dabei gründet der Käufer eine Erwerbsgesellschaft, die dem Kaufpreis entsprechend mit Kapital ausgestattet wird.
Neben der Ermöglichung der Fremdkapitalfinanzierung und dem zusätzlichen Mezzaninekapital bietet die Zusammenarbeit mit einer Beteiligungsgesellschaft auch den Vorteil, dass die üblichen Fehlerquellen bei Nachfolgen, wie eine ungeeignete Finanzierungsstruktur, mit ihrer jahrelangen Erfahrung vermieden werden können. Zudem erhalten die Nachfolger Zugang zum Netzwerk der Beteiligungsgesellschaft, das sich in der weiteren Unternehmensentwicklung als äußerst wertvoll erweisen kann.
Fazit
Betrachtet man die Summe der zuvor angesprochenen Punkte, so lässt sich Gründern dieselbe Empfehlung aussprechen wie Mittelständlern: Beginnt frühzeitig mit der Nachfolgeplanung! Und speziell für Seriengründer: Arbeitet zumindest bei der ersten Nachfolge mit erfahrenen Experten zusammen, lernt von ihnen und spart euch so viel Stress bei den kommenden Nachfolgeprozessen!
Aus den Augen, aus dem Sinn? Nachfolge bei Startups
Autor:
Dr. Steffen Huth ist Diplom Kaufmann und seit 2021 Geschäftsführer der BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH.
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