Berlin, 05. Jul (Reuters) – Die vom Bundeswirtschaftsministerium angedachte Erleichterung der Abschöpfung von Firmengewinnen durch das Kartellamt stößt bei der Monopolkommission auf Skepsis. Diese Maßnahme stehe ganz am Ende des Prozesses, es gebe wirksamere Mittel, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Jürgen Kühling, am Dienstag in Berlin. Man könne die sogenannte Vorteilsabschöpfung stärken, die in der Praxis bislang noch nie vom Kartellamt genutzt wurde. „Dagegen ist an sich nichts einzuwenden.“ Das Kartellamt sollte aber öfter Geldbußen verhängen, wie dies die EU-Kommission viel regelmäßiger tue. Sollte es Hürden geben, müssten diese abgebaut werden. Hier gebe es also eher Handlungsbedarf. Kartellverstöße auf dem Mineralölmarkt nachzuweisen, sei aber grundsätzlich schwierig – auch weil es immer weniger Kronzeugen gebe.
Angesichts der hohen Spritpreise im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Wettbewerbsrecht verschärfen und dem Kartellamt mehr Eingriffsmöglichkeiten geben, um etwa gegen Mineralölkonzerne effektiver vorgehen zu können.
Den Kartellwächtern will er einem Positionspapier zufolge mehr Möglichkeiten an die Hand geben, Gewinne abzuschöpfen, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Als letztes Mittel sollen auch Zerschlagungen möglich werden. Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll auf dieses Jahr vorgezogen werden.
Habeck will unabhängig von nachgewiesenen Verstößen im Kartellrecht eine „Entflechtungsmöglichkeit“ schaffen, also eine Form von Zerschlagung. Details sind noch nicht bekannt. Kühling sagte, als letztes Mittel könne dies sinnvoll sein. In Großbritannien seien Entflechtungen zwei Mal erfolgreich angewendet worden – in der Zementbranche und bei Flughäfen. Wichtiger seien aber erstmal Sektorenuntersuchungen, um bestimmte Märkte besser zu verstehen, wie illegale Absprache funktionierten.
Kommission – Gibt bessere Mittel als Gewinnabschöpfung durchs Kartellamt
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Wichtige Entwicklungen zur Ukraine.