Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte härter bestrafen. „Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Das gelte für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher.
Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor, über den die Funke-Zeitungen berichten. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll demnach mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden.
Angriffe auf Polizei sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte hätten ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen, sagte Hubig. „Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen.“ Die Justizministerin fügte hinzu: „Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.“
Hubig will außerdem einen besseren Schutz für Ärzte sowie anderes medizinisches Personal wie Krankenpfleger durchsetzen. Tätliche Angriffe auf sie sollen künftig so hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und die anderen Einsatz- und Rettungskräfte. Bisher gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur für Einsätze im Notdienst oder der Notaufnahme.
Hubig geht mit ihrem Gesetzentwurf über den Schutz von Einsatzkräften hinaus, sie will etwa auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint.
Deutlich schärfer will die Justizministerin gegen Volksverhetzung vorgehen. Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter kann damit zum Beispiel nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein öffentliches Amt besetzen.
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