Halle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) – Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke ist im Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden.
„Das Gericht muss sich alles anhören, aber es muss nicht alles glauben“, sagte der vorsitzende Richter. Es gebe „Indizien“, dass Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt. „Wir haben das Gefühl, dass der Deckmantel Meinungsfreiheit arg strapaziert wird“. Eine Freiheitsstrafe allerdings wäre „völlig überzogen“ gewesen.
Dass die Verteidigung für den Fall einer Verurteilung bereits mit Rechtsmitteln gedroht habe, sei ihm völlig egal, so der Richter. „Wir sind hier völlig unabhängig“. Höckes Anwalt Vosgerau hatte in seinem Plädoyer gesagt, im Falle einer Verurteilung zunächst bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.
Am vierten und letzten Verhandlungstag war auf Antrag der Verteidigung der Publizist und Historiker Karlheinz Weißmann, der regelmäßig für die „Junge Freiheit“ schreibt, ausführlich vernommen worden – allerdings nicht als Experte, sondern nur als „sachverständiger Zeuge“. Weißmann sagte aus, dass die Parole „Alles für Deutschland“ in der NS-Zeit zwar verwendet worden sei, aber keine große Bedeutung gehabt habe. „Hervorstechend war das nicht“, andere Parolen hätten eine wichtigere Bedeutung gehabt, wie „Sieg Heil“, „Deutschland erwache“ oder „Meine Ehre heißt Treue“, sagte er. Zudem sei der Slogan auch in der DDR verwendet worden.
Bei den abschließenden Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten für Höcke, obwohl das Gericht schon am ersten Verhandlungstag angedeutet hatte, dass maximal eine Geldstrafe in Frage komme. Nach Vorstellung der Ankläger sollte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, außerdem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Die Verteidiger Höckes plädierten dagegen auf Freispruch. Die Parole „Alles für Deutschland“ sei nicht nur der SA zuzuordnen, sondern habe schon vor der Nazizeit verschiedene Verwendung gefunden und sei auch in der Nachkriegszeit „völlig ungezwungen“ verwendet worden – „bis zum Fall Björn Höcke“. Erst die Staatsanwaltschaft habe den längst vergessenen NS-Kontext wieder hergestellt und dafür gesorgt, dass die Parole nun wieder überall in diesem Zusammenhang bekannt sei. „Niemand kannte sie, sie war vergessen“, sagte einer der Verteidiger.
Höcke selbst meldete sich am Schluss zu Wort und warf dem Staatsanwalt vor, in seinem Plädoyer als „politischer Aktivist“ gesprochen zu haben. Den Medien warf er „Bashing“ vor. „Bin ich kein Mensch? In den Medien werde ich so behandelt“, sagte Höcke, und: „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.“
Höcke hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in einer Rede den Ausspruch „Alles für Deutschland“ benutzt und vor Gericht angegeben, nicht gewusst zu haben, dass die SA, also die „Sturmabteilung“ der Nazis, diese Losung als Wahlspruch benutzt habe.
Foto: Björn Höcke am 14.05.2024, via dts Nachrichtenagentur
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