Samstag, Dezember 28, 2024
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Stammkunden zahlen häufig mehr – wie man als Neukunde bei Handyverträgen und Co. sparen kann!

Kundentreue zahlt sich heute nicht mehr aus. Das Ergebnis einer Analyse, bei der eine Vielzahl von laufenden Verbraucherverträgen bei Mobilfunkanbieter, TV-Streaminganbieter und Versicherungen unter die Lupe genommen werden. Neukunden erhalten demnach öfter das deutlich attraktivere Angebot. Bestandskunden zahlen somit für ihre Kundentreue deutlich mehr. Um Geld zu sparen, lohnt es sich deshalb meistens nach der Mindestlaufzeit des Vertrags ein neues Angebot von einem anderen Anbieter einzuholen. Um für Internet, Strom, TV-Streaminganbieter und das Smartphone die Kosten zu senken, gibt es hier die richtigen Tipps.

Die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen, so dass die laufenden Fixkosten aus Handyvertrag, Stromversorgung, Internetanschluss und TV-Anbieter eine gute Möglichkeit bieten, jeden Monat bares Geld zu sparen. Denn vor allem Neukunden profitieren von deutlich attraktiveren Angeboten auf dem Markt für Verbraucherverträge. Nicht selten liegen die Ersparnisse bei nicht weniger als 20 Prozent für Neukunden im Vergleich zu Bestandskundenverträgen.

Wer nicht weiter unnötig zu viel zahlen möchte, sollte daher ein genaues Auge auf seine laufenden Kosten werfen. Das Einsparpotenzial kann gerade bei langfristig laufenden Verträgen enorm sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Neukunde bei unterschiedlichen Anbieter die Kosten auf ein Minimum drücken können, ohne dabei einen Abzug bei den aktuell erhaltenen Leistungen hinzunehmen.

Handyverträge unbedingt nach der Mindestlaufzeit kündigen

Die meisten Verbraucher in Deutschland nutzen derzeit sogenannte Bundle-Verträge, bei denen ein Smartphone plus Tarif über eine Laufzeit von 24 Monaten angeboten wird. Der große Vorteil ist hierbei, dass sich auch das neue Gerät durch Zahlung der monatlichen Vertragskosten finanzieren lässt. Nach der Mindestlaufzeit gehört das Smartphone dem Vertragsinhaber. Viele Verbraucher versäumen es nach dieser Mindestlaufzeit einen neuen Vertrag abzuschließen oder gar rechtzeitig zu kündigen.

Denn nach der Laufzeit von 24 Monaten ist das Gerät zwar vollständig finanziert, doch wird nur selten der Preis signifikant gesenkt, wenn der Vertrag ohne Kündigung weiterläuft. So entstehen unnötige Kosten für Verbraucher, da sich der Vertrag nach Ende der Kündigungsfrist automatisch um ein ganzes Jahr verlängert. Gerade bei einem Bundle-Vertrag aus Gerät und Tarifleistungen zahlen Verbraucher deutlich mehr, wenn sie sich nach der Vertragslaufzeit nicht für ein neues Angebot entscheiden. Ein Handyvertrag mit neustem Smartphone von Apple oder Samsung ist daher fast immer die deutlich bessere Wahl, als die Vertragskonditionen weiterlaufen zu laufen. 

Vor allem bei Smartphone-Verträgen zahlt sich Kundentreue nicht aus! 

Die Kosten für ein neues Smartphone samt passenden Tarif liegen im Durchschnitt bei circa 70 Euro im Monat. Dafür erhalten Vertragsinhaber auch ein Gerät, welches oftmals ohne Vertrag mehr als 1.000 Euro kostet und einen Tarif, der das Telefonieren und Surfen zum Flatrate-Preis erlaubt. Günstiger gelingt es heutzutage nicht an ein neues Smartphone zu kommen, wenn man die Kosten für den Einkauf von einem Smartphone ohne Vertrag plus anschließenden Tarifabschluss vergleicht.

Dabei sind weiter viele Senioren ohne internetfähiges Handy unterwegs, obwohl der Markt für Handys auch eine Vielzahl von Senioren-Modellen anbietet. Doch gibt es heutzutage kaum noch Tarifangebote, die das mobile Datenfunknetz ausklammern. So müssen Senioren häufig einen Vertrag abschließen, der auch eine mobile Datenverbindung anbietet, obwohl diese nicht genutzt. Umso wichtiger ist es einen Handyvertrag nach der Mindestlaufzeit zu kündigen, um dann wieder als Neukunden nach einem besseren Angebot zu suchen.

Viele Verträge werden nach 24 Monaten besonders teuer

Nach der Vertragslaufzeit von 24 Monaten werden die meisten Verträge für Verbraucher deutlich teurer und damit unattraktiv. Die Lock-Angebote bei Neukundenverträgen wie einer ermäßigten Grundgebühr oder Freimonaten für Handyverträge oder Streamingangebote fällt nach der Mindestlaufzeit häufig weg, so dass die Kosten ohne diese Sonderkonditionen für Neukunden deutlich in die Höhe schießen. Gerade bei einem Smartphone-Vertrag, der länger als die Mindestlaufzeit von 24 Monaten läuft, machen Verbraucher einen besonders schlechten Deal. Denn jeder dritte Handyvertrag wird nach 24 Monaten so gar teurer und das ohne ein neues Gerät.

Die Tarifleistungen bleiben nach der Mindestlaufzeit häufig die gleichen, während allerdings die Gebühren für die monatliche Abschlagspauschale ansteigen können. Gerade auf einen guten Smartphone-Vertrag wollen viele Verbraucher nicht verzichten und versäumen es daher aus Bequemlichkeit rechtzeitig, laufende Konditionen nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen. Die tägliche Nutzungszeit von Smartphones steigt auf 2,5 Stunden und damit auch die Nachfrage für mobiles Datenvolumen. Auch hier können Neukundenverträge mit einigen Extras überzeugen. Viel der Neukundenverträge sind schon auf die veränderten Nutzungszeiten angepasst, so dass Neukunden nicht selten deutlich mehr Datenvolumen erhalten, als es Verträge für Bestandskunden hergeben.

Nicht die Kündigungsfrist verpassen! 

Damit die Kosten für laufende Verbraucherverträge keine unnötigen Mehrkosten verursachen, sollte man unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Anbieter für verschiedene Leistungen sind beim Verschicken von Rechnungen gesetzlich dazu verpflichtet, auf die aktuelle Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist hinzuweisen. So genügt ein Blick in die letzte Strom-, Smartphone- oder Internetrechnung, um festzustellen, wann ein Vertrag spätestens gekündigt werden muss, um eine Fortsetzung des Vertrags nach der Mindestlaufzeit zu umgehen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen oder drei Monate vor dem Vertragsende.

Verträge lassen sich direkt nach Vertragsabschluss wieder kündigen

Bereits nach dem Vertragsabschluss für ein neues Handy, eine Kfz-Versicherung oder die Stromversorgung kann ein Vertrag wieder gekündigt werden. So ist es möglich einen laufen Vertrags direkt zum frühestmöglichen Kündigungsdatum zu beenden. Die Kündigung für einen Vertrag muss entweder schriftlich per Mail oder aber durch den Zugang in ein Online-Kundencenter erfolgen. Die meisten Anbieter für Strom, Telefon oder Internet nehmen diese Kündigung sehr wohl zur Kenntnis und melden sich häufig ein halbes Jahr vor Vertragsende mit einem neuen Angebot, um einen Kunden zu binden. Doch sind auch diese Treueangebote häufig deutlich schlechter als Angebote für Neukunden. So zahlt sich Kundentreue heutzutage bei fast keinem Anbieter mehr aus, weshalb sich ein neuer Vertrag meistens finanziell rentiert. 

Bild von PayPal.me/FelixMittermeier auf Pixabay

Autor:  Elisabeth Müller

Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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