Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die frühere Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, und mehrere weitere „Realos“ haben die eigene Partei zu einer Korrektur ihrer Flüchtlingspolitik aufgerufen. „Wir brauchen eine viel offenere Diskussion über die Steuerung von Migration“, sagte Harms dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Der „Unwille“, sich zur Kontrolle von Zuwanderung zu bekennen, störe sie schon seit Langem. „Ich verzweifle daran, wie wenig wir da seit 2015 weitergekommen sind.“ Harms fügte hinzu: „Ich habe das Gefühl, dass diejenigen, die wirklich politisches Asyl brauchen, meistens gar nicht dazu kommen, den Wunsch irgendwo vorzutragen. Denn der Wunsch derer, die woanders ein besseres Leben finden wollen, dominiert.“
Deutschland könne „all dem nicht mehr gerecht werden“. Um zu den notwendigen Veränderungen zu kommen, müsse sich der parteipolitische Diskurs in Deutschland ändern, so die Grünen-Politikerin. „Denn die Parteien stecken in Lagern fest, aus denen sie bisher nicht herauskommen.“ Sie sei dafür, die Probleme und Anforderungen offener zu besprechen, so Harms.
„Das würde allen helfen.“ Harms gehört laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ zu einer neuen Gruppe innerhalb der Grünen, die sich „Vert Realos“ nennt. Sie plädiert in einem Memorandum mit mehr als 50 Unterzeichnern für Änderungen in der Flüchtlingspolitik. Zu den Mitunterzeichnern gehören neben Harms Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, der bayerische Landrat Jens Marco Scherf und die frühere Parlamentarische Staatssekretärin im Entwicklungshilfeministerium Uschi Eid.
In dem Memorandum heißt es, es fehle ein „Konzept für eine gelungene Integration oder die konsequente Rückführung von Geflüchteten in ihre Heimat, sobald sich dies verantworten lässt oder sie selbst es wollen“. Erforderlich seien ferner ein Einwanderungsgesetz für Wirtschaftsmigranten wie auch „verpflichtende Aufenthaltszonen“ für Geflüchtete an den Grenzen und außerhalb der Europäischen Union. Asylbewerber ohne Papiere müssten zurückgewiesen werden oder „bis zur Klärung ihrer Identität in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung verbleiben“, heißt es weiter.
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