Dienstag, November 19, 2024
StartNewsEuGH: Kopftuchverbot in öffentlicher Verwaltung möglich

EuGH: Kopftuchverbot in öffentlicher Verwaltung möglich

Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist in der Europäischen Union unter bestimmten Umständen möglich. Das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, könne verboten werden, um ein „vollständig neutrales Verwaltungsumfeld“ zu schaffen, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag.

Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, wenn sie „allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt“. Hintergrund ist ein Fall aus Belgien: Einer Bediensteten der Gemeinde Ans, die als Büroleiterin ganz überwiegend ohne Publikumskontakt tätig ist, wurde es untersagt, am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch zu tragen. Anschließend änderte die Gemeinde ihre Arbeitsordnung und schrieb in der Folge ihren Arbeitnehmern eine strikte Neutralität vor. Die Betroffene sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt, der Fall wurde später an den EuGH überwiesen (C-148/22).


Foto: Europäischer Gerichtshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Anzeigen
- Advertisment -spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!

Erhalte ab sofort alle wichtigen Nachrichten des Tages um 19 Uhr kostenlos per eMail in dein Postfach!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.