Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Die NRW-Kartellbehörde hat den Energiekonzern Eon zur Rückzahlung an Fernwärmekunden verdonnert. „Der Vergleich der Fernwärmepreise für das Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl mit vergleichbaren Versorgungsgebieten hat für 2017 bis 2019 ergeben, dass die Preise für Erkrath-Hochdahl über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Deshalb wird Eon für die Jahre 2017 bis 2019 auf Basis der jeweiligen Abnahmemengen in diesen Jahren Erstattungsleistungen auszahlen“, sagte ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).
„Die Erstattungen für die Jahre 2017 bis 2019 im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl belaufen sich insgesamt auf circa 164.500 Euro.“ Ein Eon-Sprecher bestätigte das: „Es gibt keine bundesweiten Rückzahlungsverpflichtungen – vielmehr haben wir uns aus verfahrensökonomischen Gründen mit der Behörde auf die Zahlung geeinigt. In Erkrath zahlen wir einmalig 164.455,15 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 für bestimmte Kundengruppen und in Leverkusen 1.772 Euro jeweils für 2020 und 2021 zurück.“ Er sagte weiter: „Andere geprüfte Versorgungen wie zum Beispiel Moers-Kapellen oder Wuppertal waren preisunauffällig und wurden von der Landeskartellbehörde nicht beanstandet.“ Wegen der Energiekrise kündigte Eon neue Preiserhöhungen an: „Die Preisfindung verläuft bei uns immer nachlaufend, das heißt, dass wir erst im Folgejahr, wenn uns alle Indizes vorliegen, die Preise errechnen. Dass 2022 noch einmal deutlich teurer wird als 2021, ist jedoch vor allem aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Gaspreisentwicklung sicher.“
Foto: Eon-Logo, über dts Nachrichtenagentur
Foto/Quelle: dts