Samstag, November 16, 2024
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DWS unterlässt beanstandete Werbung nach Verbraucherschützer-Klage

Frankfurt, 08. Mrz – Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Fondsgesellschaft DWS hat der Vermögensverwalter eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit ging die Deutsche-Bank-Fondstochter auf die von den Verbraucherschützern kritisierten Punkte in der Werbung von nachhaltigen Fonds ein. Wie die Verbraucherzentrale und die DWS am Mittwoch mitteilten, verpflichtete sich die DWS, die beanstandete Werbung ab dem 22. März zu unterlassen. „Deshalb freuen wir freuen uns, dass wir mit der Verbraucherzentrale einen Dialog führen konnten, um die Sicherheit und Klarheit unsere Werbematerialien für unsere Anleger weiter zu verbessern“, teilte ein DWS-Sprecher mit. 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte beim Landgericht Frankfurt im vergangenen Jahr Klage gegen die DWS wegen „irreführender Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen“ eingereicht. Die erste Anhörung dazu hätte am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt stattfinden sollen. Nun wird der Streit mit einer Unterlassungserklärung von DWS beigelegt. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Werbematerialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, erklärt der DWS-Sprecher. Die Unterlassungserklärung erlaube, die entsprechende Werbung unter Angabe von zusätzlichen Quellen weiterhin zu verwenden. Die Verbraucherschützer wollen die geänderte Werbung zu gegebener Zeit erneut prüfen. 

Konkret ging es um die Werbung der DWS für ihr ESG Climate Tech Fonds aus dem Mai 2022: Die Fondsgesellschaft hatte laut Verbraucherzentrale behauptet, dass Anleger mit ihrem Vermögen in keine Unternehmen aus kontroversen Sektoren wie die Kohle- oder Rüstungsindustrie investieren würden. Nach Ansicht der Verbraucherschutzorganisation war diese Werbung irreführend: Die DWS erläutere nicht transparent, wie sie zu diesen Angaben gelangt ist. 

Zudem verspreche die DWS den Anlegern des ESG Climate Tech Fonds, dass diese „gezielt in die Erreichung der Klimaziele“ investieren würden. „Wenn ein Investmentfonds Wertpapiere über den Börsenhandel kauft, ändert dies weder den CO2-Ausstoß der im Fondsvermögen gehaltenen Unternehmen noch den der aus dem Fondsvermögen ausgeschlossenen Unternehmen“, sagte Nauhauser nach der Einreichung der Klage. 

Anschuldigungen von Greenwashing bei der DWS waren erstmals im vergangenen Jahr aufgekommen. Die frühere Leiterin des Unternehmensbereichs Nachhaltigkeit, Desiree Fixler, hatte dem Unternehmen vorgeworfen, es sei zu lax mit den Kriterien für ESG-Investments umgegangen. Die Managerin, die die DWS nach nur wenigen Monaten im Job verließ, hatte sich 2021 als „Whistleblower“ zunächst der US-Börsenaufsicht SEC und dem FBI offenbart. Seitdem ermitteln deutsche und US-Behörden gegen die Fondsgesellschaft wegen des Verdachts des Kapitalmarktbetrugs. Die DWS weist alle Greenwashing-Vorwürfe zurück.

DWS unterlässt beanstandete Werbung nach Verbraucherschützer-Klage

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von 3D Animation Production Company auf Pixabay

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