Dienstag, November 5, 2024
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Deutlich mehr Empfänger von Grundsicherung

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung in Deutschland ist im Jahr 2022 deutlich gestiegen. Sie legte gegenüber dem Vorjahr um knapp 67.000 beziehungsweise 6,0 Prozent zu, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Insgesamt bekamen Ende des Jahres knapp 1,2 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 (SGB XII) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Knapp 659.000 beziehungsweise 55,4 Prozent der Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2022 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach SGB XII erreicht oder überschritten.

Dies entspricht einem Anstieg von 11,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und elf Monaten. Rund 531.000 beziehungsweise 44,6 Prozent der Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze.

Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 Prozent zurück, so die Statistiker. Die Gesamtentwicklung geht überwiegend auf einen starken Anstieg von leistungsberechtigten Geflüchteten aus der Ukraine zurück.

Ihre Zahl legte von 20.525 im Dezember 2021 auf 73.060 im Dezember 2022 und damit um 256,0 Prozent zu. Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unter den Empfängern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit trifft dies überdurchschnittlich stark auf Frauen (+309,2 Prozent) und Personen über der Altersgrenze (+265,3 Prozent) zu, so die Behörde.


Foto: Senioren mit Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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