Frankfurt, 06. Mrz – Die Commerzbank-Tochter Commerz Real muss nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart die Berechnungsmethode für die ökologische Wirkung eines grünes Fonds offenlegen. Die Luxemburger Fondstochter des Instituts darf in ihrer Werbung für ihren Klimavest Fonds nicht mehr damit werben, dass das Finanzprodukt eine „messbare“ ökologische Wirkung habe, wenn die Berechnungsmethode für die Verbraucher nicht sofort nachvollziehbar ist, wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil darlegte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Der Klimavest Fonds investiert nach Angaben der Commerz Real in Wind- und Solarparks, die Ökostrom produzieren und ins Stromnetz einspeisen. Die Verbraucherschützer werfen der Commerz Real vor, dass die angestrebte ökologische Wirkung des Fonds nicht messbar sei. Mit einer Investition in eine Windkraftanlage könne die Fondstochter keine Messung an vermiedenen Emissionen gewährleisten, hieß es in der Klageschrift.
Nun muss die Fondstochter die Berechnungsmethode in der Werbung zur Verfügung stellen, wenn sie mit einer „messbaren“ ökologischen Wirkung wirbt. „Nur wenn Verbraucher wissen, welche konkreten Annahmen getroffen und welche Umstände in eine Berechnung, beispielsweise der CO2-Vermeidung einbezogen wurden, können sie eine informierte Entscheidung treffen“, erläuterte die Verbraucherzentrale zu der Entscheidung.
„Die Ausführungen des Gerichts sind angemessen und nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher der Fondsgesellschaft. Eine irreführende Werbung durch die Verwendung des Begriffs „messbar“ sei dagegen ausdrücklich nicht festgestellt worden.
Commerzbank-Tochter muss „messbare Wirkung“ von grünem Fonds darlegen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Daniel Marx auf Pixabay
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