Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung plant offenbar keine wesentliche Erhöhung der Flüchtlingshilfen für Länder und Kommunen. Das geht aus einem Entwurfspapier für den Flüchtlingsgipfel am kommenden Mittwoch hervor, über den das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
Asylverfahren und Abschiebungen sollen demnach beschleunigt werden. In dem Papier rechtfertigt die Bundesregierung die bisherigen Finanzhilfen für Länder und Kommunen. Dort heißt es, der Bund unterstütze schon jetzt finanziell in Milliardenhöhe trotz eines Haushaltsdefizits, während Länder und Kommunen Milliardenüberschüsse verzeichneten. Auch der bekannte Vorwurf, die Länder würden das Geld des Bundes gar nicht in vollem Umfang an die Städte und Gemeinden weitergeben, findet sich zumindest mittelbar in dem Beschlussvorschlag.
Auf Seite sechs wurde eine Tabelle eingefügt, in der die einzelnen Länder eintragen sollen, wie viele der Bundesmilliarden sie tatsächlich an die Kommunen weitergegeben haben. Mehrere Ministerpräsidenten haben dennoch dauerhaft mehr Geld für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten gefordert. Um Asylverfahren zu beschleunigen, will der Bund die Länder dazu bringen, ihre Ausländerbehörden personell und technisch besser auszustatten und die Verfahren bis Ende 2024 komplett zu digitalisieren. Erklärtes Ziel ist es außerdem, Asylgerichtsverfahren zu verkürzen.
EU-Beitrittsaspiranten wie Georgien oder die Republik Moldau sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Asylanträge könnte man dann leichter ablehnen. Außerdem spricht sich die Regierung für sogenannte zentrale Ankunftszentren aus. Von dort sollen Menschen, deren Asylanträge geringe Erfolgschancen haben, direkt wieder abgeschoben werden können.
Gesetzliche Regeln, die Abschiebungen bislang erschweren, sollen angepasst werden. Konkret will man beispielsweise die Durchsuchungsmöglichkeiten der Polizei erweitern und den sogenannten Ausweisegewahrsam von zehn auf 28 Tage verlängern. Auch Abschiebehaft will die Regierung unabhängig von Asylanträgen möglich machen. Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen bei Abschiebungen keine aufschiebende Wirkung haben.
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