Herzogenaurach, 08. Mrz – Im deutschen Profi-Fußball soll es keine weiteren Ausnahmen von der „50+1“-Regel zugunsten externer Geldgeber geben. Mit dieser Zusicherung will die Deutsche Fußball-Liga (DFL) die Kritik des Bundeskartellamts an der geltenden Regelung ausräumen. Die Bonner Wettbewerbshüter signalisierten am Mittwoch Zustimmung zu dem vom DFL-Präsidium vorgelegten Vorschlag. Grundsätzlich muss die Mehrheit der Stimmrechte an den 36 Erst- und Zweitliga-Klubs bei den dahinter stehenden Vereinen liegen. Das Kartellamt stößt sich aber an den seit Jahrzehnten bestehenden „Förder-Ausnahmen“ für die TSG Hoffenheim sowie die Werksklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die dem SAP-Mitgründer Dietmar Hopp, dem Pharmakonzern Bayer und dem Autobauer VW gehören.
Neue Ausnahmeregelungen, wie sie etwa der Hörgeräte-Unternehmer Martin Kind für Hannover 96 gefordert hatte, soll es künftig nicht mehr geben. Hopp hatte bereits angekündigt, seine Anteile an der TSG Hoffenheim ohne Entschädigung an den Verein zurückzugeben. Zudem sollen die Vereine in den Gremien der zwei verbleibenden Investoren-Klubs mehr Mitsprache erhalten. Bei Namensänderungen oder einem Rückzug aus der Bundesliga sollen sie ein Vetorecht haben. Wenn der externe Geldgeber Verluste des Bundesliga-Klubs ausgleicht, wird eine Ausgleichszahlung fällig.
Kartellamts-Präsident Andreas Mundt sagte, die Zusagen seien ein wichtiger Schritt zur Einstellung des Verfahrens. „Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen.“ Der Vorschlag sei in sich schlüssig und beseitige die uneinheitliche Anwendung der „50+1“-Regel. Gegen das sportpolitische Ziel der DFL, mit der Dominanz der Vereine für einen ausgeglichenen Wettbewerb zu sorgen, habe die Behörde grundsätzlich nichts einzuwenden.
Kritiker halten auch die Situation bei RB Leipzig für eine Umgehung von „50+1“. Dort hat zwar der Verein formal das Sagen, dieser wird aber von wenigen Mitgliedern aus dem Umfeld des österreichischen Getränkekonzerns Red Bull kontrolliert. Das Kartellamt hatte daran aber nichts auszusetzen.
Bundesliga will keine weiteren Ausnahmen von „50+1“
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Gerhard auf Pixabay
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