Montag, November 18, 2024
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Bundeskabinett billigt Regeln zum Heizungstausch

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der unter anderem Regeln zum Heizungstausch enthält, wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bestehende Heizungen sind davon zunächst nicht betroffen, ebenso sollen Reparaturen möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Regelung „technologieoffen“ sein. Eigentümer sollen entweder eine „individuelle Lösung“ umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil „rechnerisch nachweisen“ oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen „pauschalen Erfüllungsoptionen“ frei wählen können.

Zu Letzteren zählen demnach der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen sowie Heizungen auf der Basis von Solarthermie. Außerdem soll es die Möglichkeit von sogenannten „H2-Ready“-Gasheizungen geben. Dabei handelt es sich um Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind – allerdings nur, wenn es einen „rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan“ für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen „grünen Gasen“ und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Für bestehende Gebäude sind zudem Optionen wie Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen, vorgesehen.

Der Entwurf enthält auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer sogenannten Heizungshavarie. Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sollen demnach Übergangsfristen greifen (drei Jahre; bei Gasetagen „bis zu“ 13 Jahre). „Vorübergehend“ kann zudem auch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Sollte ein Anschluss an ein Wärmenetz „absehbar“ sein, gelten laut Entwurf Übergangsfristen von „bis zu“ zehn Jahren.

Die umstrittenen Ausnahmen von den Regeln für Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind in dem beschlossenen Gesetzentwurf ebenfalls enthalten. Auch eine „allgemeine Härtefallregelung“ ist Teil des Pakets, wobei im Einzelfall berücksichtigt werden soll, ob die notwendigen Investitionen in einem „angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen“. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen hier einfließen. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren plant die Regierung finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte die Pläne am Mittwoch. Er sprach von einer „wichtigen Modernisierungsoffensive“. Die geplante „Wärmewende“ müsse jetzt beginnen. „Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter.“

Wer jetzt in eine neue Heizung investiere, müsse das „nachhaltig“ tun. „Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre“, so Habeck. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach unterdessen davon, dass jeder, der beim Heizen auf alte Technik setze, zunehmend in „Geldvernichtungstechnik“ investiere. Mit dem Gesetzentwurf wolle man „Planungssicherheit“ geben.

Der Ausstieg aus dem bisherigen Heizsystem sei eine „Generationenaufgabe“ und erfolge daher schrittweise. Ab 2045 sollen fossile Brennstoffe komplett ausgeschlossen sein. Das Gesetz geht im nächsten Schritt in den parlamentarischen Diskurs. Dabei sind in der Regel noch durchaus größere Änderungen möglich, wobei es vor allem aus den Reihen der FDP zuletzt bereits Forderungen nach Korrekturen gegeben hatte.


Foto: Gasheizung, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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