Berlin, 15. Sep (Reuters) – Trotz offener Fragen rund um die geplante Gas-Umlage soll die Abgabe nicht verschoben werden. Man halte an der Einführung ab 1. Oktober fest, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Berlin. Einem Verordnungsentwurf des Ressorts zufolge soll es allerdings bis 31. Oktober aus der Umlage keine Abschlagszahlungen für die Importeure geben, die mit der Abgabe gestützt werden sollen. Nach jetziger Rechtslage wären Abschlagszahlungen schon im September möglich gewesen. „Etwaig entstehender Finanzierungsbedarf der Gasimporteure durch die Verschiebung der Fälligkeit ist grundsätzlich von diesen selbst zu tragen“, heißt es im Entwurf, der Reuters vorliegt. Sollten die Importeure zusätzliche Finanzinstrumente in Anspruch nehmen müssen, werde der Bund bei Vorlage der rechtlichen Voraussetzungen die „erforderlichen Maßnahmen ergreifen“.
Die Gas-Umlage von geplant 2,4 Cent pro Kilowattstunde soll jeder Kunde egal ob Privathaushalte oder Industrie in gleicher Höhe bezahlen. Mit den Einnahmen sollen die Mehrkosten der Importeure ausgeglichen werden, die diese wegen gestoppter Lieferungen aus Russland haben. Um ihren Lieferverpflichtungen gerecht zu werden, müssen sie den Ersatz kurzfristig und teuer am Markt beschaffen. Eigentlich können sie diese Mehrkosten nicht im Rahmen bestehender Verträge weitergeben. Dies soll aber durch das Energie-Sicherungsgesetz (Ensig) möglich werden.
KREISE: REGIERUNG WILL ZEIT GEWINNEN
Laut Angaben aus der Koalition könnte die Regierung mit der Verordnung versuchen, Zeit zu gewinnen. Offenbar würden Abschlagszahlungen auf die eigentlichen, genau berechneten endgültigen Zahlungen dann Änderungen an der Umlage rechtlich erschweren. Die Regierung will die Abgabe aber noch einmal überarbeiten.
So will sie den Kreis der berechtigten Firmen auf die bedürftigen beschränken. Einige Händler sind hoch profitabel und können die Verluste durch den zusätzlichen Gas-Einkauf wegstecken. Mit dem Ausschluss dieser Firmen würde sich aber die Höhe der Umlage von rund 2,4 Cent zumindest leicht ändern. Zudem muss die Änderung mit der EU rechtlich geklärt werden.
Geregelt werden muss zudem noch, wie Kunden mit Festpreis-Gasverträgen über mehrere Jahre sowie mit Fernwärme-Lieferungen behandelt werden. Der Grundidee zufolge müssen auch sie die Umlage zahlen. Rechtlich gilt dies aber im derzeitigen Gesetz als unzureichend verankert. Vertreter der Ampelkoalition sagten, der Bundestag könne sich noch Ende September mit der Umlage befassen. Im Verlaufe des Oktobers käme sie dann in den Bundesrat, die Änderungen müssten dann rückwirkend gelten.
Mit Blick auf die angeschlagenen Importeure wie UniperUN01.DE oder VNGEBKG.DE steht die Regierung aber unter Druck, ihnen zusätzlich zu helfen. Dies wäre umso dringender, wenn die Abschlagszahlungen auf die Umlage erst später kämen.
Bund hält an Gas-Umlage ab Oktober fest – Zahlung an Firmen erst später
Quelle: Reuters
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